Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1870 Unterhandlungen in Wien. 399 
Vimercati war zu einer solchen Abrede bereit. Am 
26. Juli einigte sich Beust mit ihm über einen Bundes- 
vertrag zu Zweien zwischen Osterreich und Italien, nach 
welchem beide Mächte zunächst ihre Rüstungen zur Deckung 
ihrer Neutralität vollenden, jedes einseitige Vorgehn ver- 
meiden und stets gemeinsame Schritte, sei es zur Vermittlung, 
sei es zum Kampfe, verabreden. Bei dieser Fassung erklärte 
Fürst Latour gegen den Vertrag keine Einwendung zu erheben. 
Um den Vertrag auch den Italienern möglichst schmackhaft zu 
machen, setzte Beust noch eine Clausel hinein, Osterreich werde 
bei Napoleon günstigere Bedingungen in der römischen Frage 
beantragen. So gab denn auch auf eine telegraphische An- 
frage Vimercati's umgehend Victor Emanuel freudigen Bei- 
fall dem Entwurfe, der ihm, wie er hoffte, den Weg zum 
Kriegsbund wieder eröffnen sollte. Um die Hoffnungen des 
Königs noch weiter zu stärken, legte Beust der Wiener 
Conferenz am 27. Juli noch eine nach Paris bestimmte 
Depesche vor, worin er Napoleon aufforderte, dem öster- 
reichischen Cabinet die Regulirung der römischen Frage und 
die Beschützung des Papstes zu übertragen. 
Der Zweck des Grafen Beust bei diesen Vorschlägen ist 
heute nicht mehr zweifelhaft. Er wünschte die Kampflust 
Victor Emanuel's im Zaume zu halten, und deshalb jeden 
Schritt Italiens von Osterreichs Zustimmung abhängig zu 
machen. Wenn vollends Napoleon ihm die Entscheidung über 
Rom überließ, so war Italien der Leitung Osterreichs ganz 
unbedingt unterworfen, damit aber nicht, wie der streitfertige 
König sich schmeicheln mochte, das letzte Hinderniß gegen 
den Kriegsbund beseitigt, sondern, gerade umgekehrt, Italien 
fest an Osterreichs neutrale Vermittlungspolitik angcekettet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.