Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

36 Das Zollparlament. 1868 
dessen Position: Herabsetzung des Eingangszolls auf Wein 
brachten jetzt Bamberger und Genossen. den schon früher an- 
gekündigten Antrag, der Bundesrath des Zollvereins möge 
auf Abhülfe der Beschwerden hinwirken, zu welchen im Groß- 
herzogthum Hessen das Zusammentreffen der herabgesetzten 
Weinzölle mit dem bestehenden System der indirecten Steuern 
Anlaß gibt. Wie früher bemerkt, würde sich fortan in Hessen- 
Darmstadt der Zoll auf französischen Wein nur um ein Ge- 
ringes höher stellen als die einheimische Weinsteuer, nämlich 
für die hessische Ohm der Zoll auf rund 12, die Steuer 
auf etwas über 9 Gulden ), so daß bei der billigeren 
Weinerzeugung in Frankreich jede Concurrenz der einheimi- 
schen Weine unmöglich würde. Außerbein beschwerten sich 
die Antragsteller über die allen Grundsätzen des Zollvereins 
widersprechende Erhebungsart der Steuer, welche den Ver- 
kehr unerträglich belaste, Haussuchungen bei Tag und bei 
Nacht veranlasse, Unterschleif und Hinterziehung der Steuer 
zur Folge habe.] 
Allein obwohl die behaupteten Thatsachen nicht in Ab- 
rede zu stellen waren, erhob sich Moritz Mohl im Sinne 
der süddeutschen Fraction unerbittlich gegen Bambergers An- 
trag. Was in dieser Sache vertragsmäßig zu geschehn hat, 
sagte er, ist ganz zweifellos. Der Vertrag vom 8. Juli 
zählt die Gegenstände auf, die jeder Einzelstaat mit einer 
innern Steuer belegen darf; unter ihnen erscheint auch der 
) Nach den Angaben des hessischen Obersteuerraths Fabricius 
(S. 253 der stenographischen Berichte), der jedoch aus der Summe 
der Steuer seine eignen Angaben über Weingroßhandel und Octroi 
wieder wegläßt, und so den Gesammtbetrag der Steuer auf 7 Gulden 
und 10 Kreuzer berechnet. Vgl. auch wenige Seiten weiter die Rede 
des hessischen Regierungsraths Pfannebecker.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.