Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

40 Das Zollparlament. 1868 
Eintritt zu veranlassen; erst wenn dieser aus eigner freier 
Entschließung sich dazu melde, werde der Nordbund erwägen, 
ob er nach seinen Interessen ihn gestatten könne; denn, sagte 
er, meine Herrn, so empressirt, wie Sie meinen, sind wir 
nicht. Berathen Sie in aller Ruhe die Zollsachen; wir denken 
nicht daran, die Competenz dieses Parlaments zu erweitern, 
aber ebenso werden wir auch nicht gestatten, sie zu ver- 
mindern. Und dann zum Schluß ein kurzer Satz, der wie 
ein Axthieb Probst's Andeutungen über eine von Frankreich 
drohende Gefahr zerschlug: vor allen Dingen gebe ich Ihnen 
zu bedenken, daß ein Appell an die Furcht in deutschen Herzen 
niemals ein Echo findet. 
Sofort brauste dann der Sturm von allen Seiten über 
die Südfraction und deren ultramontane und socialdemo- 
kratische Helfer herein. Ja, wir wollen die nationale Ein- 
heit, wir wollen das hier und überall verkünden; wir scheuen 
einen redlichen Streit nicht, denn nur ein solcher kann uns 
zur Einigung verhelfen; wir wollen den innern Kampf durch- 
führen und zugleich dem Auslande erklären, daß wir schon 
heute darüber einig sind, ihm jede Einmischung in Deutsch- 
lands Vollendung zu verbieten. Aber wahrlich, wir suchen 
die Einheit nicht auf dem Wege einer Erweiterung der Com- 
petenz dieses Hauses. Dazu reicht der Zollverein überhaupt 
nicht aus. Durch die Einberufung auch eines mächtigen 
Parlaments wird ein nationales Staatswesen, wie wir es für 
Deutschland begehren, noch nicht geschaffen; dazu gehört die 
Einsetzung einer festen Regierung, wie wir sie im Nordbund 
haben, die uns der Zollverein nicht liefern kann. 
Um solche Gedanken bewegten sich in mannichfaltigen 
Formen die Reden der sonst so scharf gespaltenen, in diesem
	        
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