Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1868 Ablehnung des Petrolenmzolls. 45 
der großen Masse von 900 Pfund, damit einer Steuerlast 
von 4½ Thalern, also dem 90 fachen Betrage des armen 
Manns, gelange. Gerade bei dieser Steuer also sei es 
weniger als bei irgend einer andern erlaubt, von einer un- 
gerechten Uberlastung der kleinen Leute zu reden. 
Allein der Entschluß der Mehrheit stand unwiderruflich 
fest. Mit 190 gegen 99 Stimmen wurde der Artikel ge- 
strichen. Um so flotter ging die Verhandlung über die 
übrigen Posten ihren Gang; alle Zollbefreiungen wurden 
trotz Mohl's Anstrengungen genehmigt. Zu erwähnen ist 
nur ein von mehreren Seiten angeregter Zusatzantrag: den 
Bundesrath aufzufordern, demnächst ein Gesetz über eine 
sachgemäße Reform der bisherigen Besteuerung des Zuckers 
vorzulegen, da durch Elrleichterung derselben ein großer 
Massenverbrauch, und folglich eine Steigerung der Staats- 
einnahmen zu erwarten sei. Delbrück bemerkte darauf, daß 
er die Begründung des Antrags nicht unterschätze; der Zucker 
aber sei der weitaus bedeutendste Posten in dem ganzen 
System unserer Verbrauchsteuern, so daß selbst ein kleiner 
Fehler in seiner Behandlung die schwersten finanziellen 
Folgen habe. Der Antrag müsse also der genauesten Prüfung 
unterzogen werden; zur Zeit könne er nichts als sorgsame 
Erwägung versprechen. 
Als das Haus dann am 23. Mai zur Schlußberathung 
des Tarifgesetzes schritt, kündigte Delbrück im Namen des 
Bundesrathes an, daß ohne die Genehmigung des Petroleum- 
zolls das ganze Gesetz für die Regierungen unannehmbar 
werde. Man hatte es erwartet; es machte also keinen Ein- 
druck mehr. Die freihändlerische Mehrheit dachte, im nächsten 
Jahre werde der Bundesrath nachgiebiger sein müssen. Der
	        
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