1868 Ablehnung des Petrolenmzolls. 45
der großen Masse von 900 Pfund, damit einer Steuerlast
von 4½ Thalern, also dem 90 fachen Betrage des armen
Manns, gelange. Gerade bei dieser Steuer also sei es
weniger als bei irgend einer andern erlaubt, von einer un-
gerechten Uberlastung der kleinen Leute zu reden.
Allein der Entschluß der Mehrheit stand unwiderruflich
fest. Mit 190 gegen 99 Stimmen wurde der Artikel ge-
strichen. Um so flotter ging die Verhandlung über die
übrigen Posten ihren Gang; alle Zollbefreiungen wurden
trotz Mohl's Anstrengungen genehmigt. Zu erwähnen ist
nur ein von mehreren Seiten angeregter Zusatzantrag: den
Bundesrath aufzufordern, demnächst ein Gesetz über eine
sachgemäße Reform der bisherigen Besteuerung des Zuckers
vorzulegen, da durch Elrleichterung derselben ein großer
Massenverbrauch, und folglich eine Steigerung der Staats-
einnahmen zu erwarten sei. Delbrück bemerkte darauf, daß
er die Begründung des Antrags nicht unterschätze; der Zucker
aber sei der weitaus bedeutendste Posten in dem ganzen
System unserer Verbrauchsteuern, so daß selbst ein kleiner
Fehler in seiner Behandlung die schwersten finanziellen
Folgen habe. Der Antrag müsse also der genauesten Prüfung
unterzogen werden; zur Zeit könne er nichts als sorgsame
Erwägung versprechen.
Als das Haus dann am 23. Mai zur Schlußberathung
des Tarifgesetzes schritt, kündigte Delbrück im Namen des
Bundesrathes an, daß ohne die Genehmigung des Petroleum-
zolls das ganze Gesetz für die Regierungen unannehmbar
werde. Man hatte es erwartet; es machte also keinen Ein-
druck mehr. Die freihändlerische Mehrheit dachte, im nächsten
Jahre werde der Bundesrath nachgiebiger sein müssen. Der