Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1868 Neue Verhandlung über die Clausel Miquel's. 49 
Schädigung der Marine treffe allein die Regierung, die zur 
Erhaltung einer reactionären Willkürherrschaft die aus ächtem 
constitutionellem Geiste hervorgegangene Clausel zurückweise, 
und deshalb statt 3 ½ Millionen aus der Anleihe nur 
300000 Thaler aus verfügbaren Fonds für die Marine ver- 
wende. 
Bei diesem Gefecht von Klagen und Gegenklagen war 
offenbar die Stellung der Regierung, welche das bestehende 
Verfassungsrecht vertrat, taktisch günstiger als die der Oppo- 
sition, welche eine tiefgreifende Anderung desselben begehrte. 
Überhaupt verstand man draußen in weiten Kreisen die 
schweren Consequenzen der scheinbar so harmlosen Miquel'schen 
Clausel nicht; bei der nationalen Popularität, deren sich da- 
mals die emporstrebende Flotte erfreute, erregte es Argerniß, 
daß dieselbe durch einen solchen Hader gefährdet werden 
sollte. Um so lebhafter klammerten sich die Nationalliberalen 
an ihre frühern Verheißungen: sie dächten nicht an eine 
Schädigung der Marine; im Gegentheil, wenn die Regierung 
dabei bleibe, die Anleihe zurückzuweisen, so würden sie ihr 
die erforderlichen Gelder aus anderweitigen Quellen entgegen 
tragen. Welchen Gewinn sie von diesem Verfahren erwar- 
teten, ist schwer zu sagen. Schafften sie der Regierung das 
Geld durch neue Steuern, so wurde freilich die Flotte gebaut, 
aber daß es durch vermehrte Abgaben anstatt durch eine 
Anleihe geschah, würde die Popularität der Partei nicht er- 
höhn, und mit der Nothwendigkeit der Anleihe fiel auch das 
Bundesschuldengesetz und die Miquel'sche Clausel in das 
Wasser. 
Indessen man hatte die Bahn einmal betreten, und in 
Umkehrung der gewohnten Verhältnisse durchmusterte dieses 
v. Sydel, Begründung d. deutschen Reiches. VII. 4
	        
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