Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

54 Schluß des Reichstags. 1868 
Acten, Bestände und Maaßregeln der Verwaltung und wird 
jährlich dem Reichstag Rechnung über dieselbe zur Entlastung 
vorlegen. 
Der vorgeschlagene Ausgleich bestand also darin, daß 
nicht im Allgemeinen über die bleibende Einrichtung der 
Bundesschulden-Verwaltung bestimmt wurde, wobei dann 
nothwendig eine Partei auf ihre Grundsätze über die Clausel 
Migquel hätte verzichten müssen, sondern daß für jetzt nur 
die Verwaltung der Anleihe von 1867 eine provisorische 
Regelung in einer Weise erhielt, welche alle erforderlichen 
Cautelen für die Sicherheit der Staatsinteressen darbot. 
Das Haus beschloß sogleich auch für diese Vorlage eine 
Vorberathung im Plenum; der Tag für dieselbe wurde aber 
noch nicht bestimmt, da alle Welt vor der öffentlichen Er- 
örterung der entscheidenden Frage Berathungen innerhalb 
der Fractionen und zwischen ihnen wünschte. 
Über den Verlauf dieser Gespräche liegen keine Berichte 
vor. Die Ergebnisse traten sehr bald zu Tage. 
Die Fortschrittspartei hatte von Anfang an keine Anleihe 
für den jungen Bundesstaat gewollt, und sie sich höchstens ge- 
sallen lassen, wenn damit die Verantwortlichkeit der Minister 
erreicht würde. Von dem Vermittlungsantrag wollte sie also 
nichts wissen. Daß mit dessen Verwerfung die Entwicklung 
der Marine in völliges Stocken gerathen würde, machte bei 
ihr keinen Eindruck. Für die Marine zeigte sie überhaupt 
nur ein schwaches Interesse, und vollends wegen einer, zur 
Zeit noch nicht einmal erkennbaren, Kriegsgefahr cin hohes 
Princip politischer Freiheit aufzugeben, wies sie energisch 
zurück. Ein Staat, der auf die Freiheit verzichtet, war 
Waldeck's Ausspruch, verdient nicht zu leben.
	        
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