54 Schluß des Reichstags. 1868
Acten, Bestände und Maaßregeln der Verwaltung und wird
jährlich dem Reichstag Rechnung über dieselbe zur Entlastung
vorlegen.
Der vorgeschlagene Ausgleich bestand also darin, daß
nicht im Allgemeinen über die bleibende Einrichtung der
Bundesschulden-Verwaltung bestimmt wurde, wobei dann
nothwendig eine Partei auf ihre Grundsätze über die Clausel
Migquel hätte verzichten müssen, sondern daß für jetzt nur
die Verwaltung der Anleihe von 1867 eine provisorische
Regelung in einer Weise erhielt, welche alle erforderlichen
Cautelen für die Sicherheit der Staatsinteressen darbot.
Das Haus beschloß sogleich auch für diese Vorlage eine
Vorberathung im Plenum; der Tag für dieselbe wurde aber
noch nicht bestimmt, da alle Welt vor der öffentlichen Er-
örterung der entscheidenden Frage Berathungen innerhalb
der Fractionen und zwischen ihnen wünschte.
Über den Verlauf dieser Gespräche liegen keine Berichte
vor. Die Ergebnisse traten sehr bald zu Tage.
Die Fortschrittspartei hatte von Anfang an keine Anleihe
für den jungen Bundesstaat gewollt, und sie sich höchstens ge-
sallen lassen, wenn damit die Verantwortlichkeit der Minister
erreicht würde. Von dem Vermittlungsantrag wollte sie also
nichts wissen. Daß mit dessen Verwerfung die Entwicklung
der Marine in völliges Stocken gerathen würde, machte bei
ihr keinen Eindruck. Für die Marine zeigte sie überhaupt
nur ein schwaches Interesse, und vollends wegen einer, zur
Zeit noch nicht einmal erkennbaren, Kriegsgefahr cin hohes
Princip politischer Freiheit aufzugeben, wies sie energisch
zurück. Ein Staat, der auf die Freiheit verzichtet, war
Waldeck's Ausspruch, verdient nicht zu leben.