Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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zu erwarten; denn werden die nachgeordneten Körperschaften von 
der Schulunterhaltung und Schulverwaltung ausgeschlossen, so ist 
die Schule auch ohne weiteres ein besonderes staatliches Ressort 
mit eigenen Beamten, wie Post, Eisenbahn, Gericht usw., und da- 
mit auch der ganze Verwaltungskörper ein anderer. 
Die Derwaltung der Schule wird vervollständigt durch beratende 
und beschließende Körperschaften auf allen Stufen, 
also durch Schulvertretungen, die sich, dem Wesen der Schule 
entsprechend, aus Pädagogen und Nichtpädagogen zusammensetzen 
(siehe S. 166). 
1. Die Schulunterhaltung. 
1. Schullasten (Schulsteuern). 
Dreußen. 
„Die Errichtung und Unterhaltung der öffentlichen Dolksschulen 
liegt vorbehaltlich der besonderen Dorschriften dieses Gesetzes, insbesondere 
der darin geordneten Beteiligung des Staates an der Kufbringung der Nosten, 
den bürgerlichen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirken ob. 
Gemeinden (Gutsbezirke) bilden entweder einen eigenen Schulverband 
oder werden behufs Unterhaltung einer oder mehrerer Dolksschulen zu einem 
gemeinsamen Schulverbande (Gesamtschulverbande) vereinigt.“ 
„In den Gemeinden werden die Schullasten als Gemeindelast 
aufgebracht.“ 
„In den Gutsbezirken werden die Schullasten vom Gutsbesitzer 
getragen.“ (Gesetz vom 28. Juli 1906.) 
Bauyern. 
„Die vermögensrechtliche Derwaltung der öffentlichen Dolksschulen so- 
wie die Leststellung und Kufbringung des gesamten persönlichen und säch- 
lichen Bedarfs für ihre Errichtung und ihren Unterhalt obliegt den politischen 
Gemeinden als eigentliche Gemeindeangelegenheit, vorbehaltlich der auf 
den Bestimmungen dieses Gesetzes beruhenden Derpflichtungen der Kreise 
und des Staats sowie besonderer rechtlicher Derpflichtungen zur Bestreitung 
des Bedbarfs für die öffentlichen Dolksschulen." 
(Gesetz vom 28. Juli 1902.) 
Württemberg. 
„Die Nosten der Dolksschulen sind in jeder Gemeinde .. aus Gemeinde- 
mitteln zu bestreiten und nötigenfalls als eine Gemeindelast, ohne Rück- 
Aews. 9
	        
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