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Das Stadtpfarramt in Greiz führt als die der Leitung der dortigen
Bürgerschule zunächst vorgesctzte Kufsichtsbehörde die Bezeichnung:
Sürstliche Stadtschulinspektion.
neuß j. K.
„Die Oberaufsicht über das Schulwesen liegt der Ministerialabteilung
für Kirchen= und Schulsachen als obere Schulbehörde ob.“
(Gesetz vom 31. Juli 1900.)
Schaumburg-LCippe.
„Die Oberschulbehörde ist Unsere Regierung. Sofern es sich bei den
Derhandlungen der Oberschulbehörde um das Interesse der lutherischen Kirch#
handelt, wird sich die Oberschulbehörde des Beirats des Landessuper-
intendenten bedienen.“ (esetz vom 4. März 1875.)
hamburg.
„Das gesamte öffentliche Unterrichts= und Erziehungswesen im hambur-
gischen Staat wird durch die Oberschulbehörde, teils unmittelbar, teils
mittelbar geleitet, verwaltet und beaufsichtigt. ZKuch das gesamte nicht öffent-
liche Unterrichtswesen für die im schulpflichtigen Alter stehende Jugend fällt
in den Bereich der Kufsicht dieser Behörde.“
„Die Oberschulbehörde besteht aus drei Mitgliedern des Senats, sechs
von der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern, von denen nicht mehr als zwei
dem Tehrerstande angehören dürfen, zwei Deputierten des Ministeriums, je
einem vom Senat ernannten Dertreter des Gelehrtenschulwesens und des
Real= und Gewerbeschulwesens, dem Schulrat, dem Seminardirektor und
zwei aus der Jahl der TLeiter von öffentlichen oder Privatschulen erwählten
Deputierten der Schulsunode. Besoldete Beamte können Mitglieder
dieser Behörde sein.“ (Gesetz vom 11. November 1870.)
2. Geistliche als Schulaufseher.
Dreußen.
In Preußen hat der Staat volle Freiheit in der Wahl der
Schulaufsichtsbeamten.
„Die Ernennung der TLokal= und Kreisschulinspektoren und die lb-
grenzung ihrer Zussichtsbezirke gebührt dem Staate allein. Der vom
Staate den Inspektoren der Dolksschule erteilte Kuftrag ist, sofern sie dies
Amt als Ueben= oder Ehrenamt verwalten, jederzeit widerruflich. Alle
entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben.
(Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872.)
Tatsächlich besteht die nebenamtliche Kufsicht in der Orts-