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im engeren Sinne DPädagogische außerhalb des Gebietes der Gesetz-
gebung, und auch die oberbehördlichen Derordnungen müssen sich
hier eine nicht immer festzustellende Jurückhaltung auferlegen. S0
bleibt im ganzen nur das Kußere übrig. Die gesetzlichen Bestim-
mungen und behördlichen Derordnungen dürfen bei Regelung äußerer
Derhältnisse aber selbstverständlich mit anerkannten pädagogischen
Erundsätzen nicht in Widerspruch treten.
Kuch in bezug auf den TLehrstoff sind gesetzliche Bestimmungen
und allgemeine Knordnungen mißlich. MWissenschaft und Leben
dürfen allein darüber entscheiden, was aus den einzelnen Wissens-
gebieten zurzeit zu lehren und nicht zu lehren ist. Jeder Unterricht
muß auch in bezug auf den TLehrstoff kultur= und zeitgemäß sein,
und schon aus diesem Grunde darf die Gesetzgebung den TLehrstoff
nicht im einzelnen festlegen. Ein phusikalischer Unterricht z. B.,
der nicht die epochemachenden Fortschritte seiner eit so weit als
möglich'werstehen lehrt (drahtlose Telegraphie, Luftschiffahrt, Elektro-
motoren usw.), verfehlt seinen Jweck. In wenigen Monaten bereits
kann sich die Kufgabe des Unterrichts in etwas verschieben.
Die Bedeutung der Schulgesetzgebung darf deswegen
auch nicht überschätzt werden. Die Schulgesetzgebung errichtet Koppeln
und Jäune, die abwehren und hindern, wirft Gräben auf, über die
der gar zu Natenlustige nicht hinweg kann, stellt Meilenzeiger und
Wegweiser auf. Vor allem aber hat sie das Mein und Dein zu regeln,
die materiellen und rechtlichen Grundlagen der äußeren Schulver-
hältnisse zu schaffen, die Mitwirkenden zu bezeichnen und ihre Sunk-
tionen zu regeln. Dem eigentlichen Schulleben, der pädagogischen
Krbeit, bereitet das Gesetz eine geschützte und äußerlich hergerichtete
Stätte, sichert den Krbeitenden ihr Recht, ihr Brot, freie Bewegung
gegenüber äußeren Störungen. Mehr nicht.
Darum sind auch die am meisten ins Besondere gehenden Ee-
setze nicht die besten. zu viele Gesetze, zu viel unbedingte Bindung
macht kleinlich und zaghaft, engt das Denken und Wollen nicht nur ein,
sondern erzieht zum Derzicht auf die Betätigung eigener Anschauungen