Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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usw. der zweiten Nammer UNr. 530) teilt auch die Anträge der Minder- 
heiten der Rechten wie der Linken mit. Stark beeinflußt wurden 
die Beschlüsse durch mehr oder weniger unpolitische, die Lebens- 
interessen der Schule fest im Kuge behaltende Hersönlichkeiten, insbe- 
sondere durch den Berichterstatter Dr. Seyfert. Seine und seiner 
engeren Eesinnungsgenossen Knträge lassen sowohl da, wo sie mit 
der Mehrheit Anderungen und Ergänzungen der Dorlage herbei- 
zuführen vermochten, als auch da, wo sie von ihren Harteigenossen 
dissentierten, die pädagogischen Kuforderungen an ein modernes 
Schulgesetz scharf hervortreten. Die konservative Minderheit 
der zweiten Nammer stellte sich im allgemeinen auf den Standpunkt 
der Regierungsvorlage, in einigen schultechnischen Bestimmungen 
blieb sie hinter dieser öfter zurück. Die konservativen Anträge 
konnten in der nachfolgenden Übersicht wegen dieser Übereinstimmung 
mit der Regierungsvorlage vielfach unberücksichtigt bleiben. 
Die Beschlüsse der wischendeputation der ersten Kammer 
bringen die Knschauungen der ausgesprochen konservativen und 
der Regierung mehr oder weniger nahestehenden Kreise zum Zus- 
druck. Ssie befinden sich im ganzen in ÜUbereinstimmung mit der 
konservativen Dertretung der zweiten Kammer, sind aber zum Teil 
in der Jassung und auch inhaltlich radikaler als diese. 
In bezug auf die Einzelheiten kann auf die Berichte selbst 
verwiesen werden. hier sind nur einige besonders wichtige Hunkte 
hervorgehoben und nebeneinander gestellt. 
Kufgabe der Schule. 
Reg.-D.: 
„Die Dolksschule hat die Kufgabe, durch Unterricht, Ubung und Erziehung 
diene geistigen und körperlichen Kräfte des Kindes wirksam zu entfalten und 
ihm die Grundlagen sittlich-religiöser Bildung und vaterländischer Gesinnung 
sowie die für das bürgerliche Leben nötigen allgemeinen KNenntnisse und 
Lertigkeiten zu gewähren.“ 
Sw.-Dep. d. II. Ramm.: 
„Die Dolksschule hat die Aufgabe, durch Unterricht, Hrbeit und Exrzie- 
hung sowie durch Leibesübung die geistigen und körperlichen Kräfte des
	        
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