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usw. der zweiten Nammer UNr. 530) teilt auch die Anträge der Minder-
heiten der Rechten wie der Linken mit. Stark beeinflußt wurden
die Beschlüsse durch mehr oder weniger unpolitische, die Lebens-
interessen der Schule fest im Kuge behaltende Hersönlichkeiten, insbe-
sondere durch den Berichterstatter Dr. Seyfert. Seine und seiner
engeren Eesinnungsgenossen Knträge lassen sowohl da, wo sie mit
der Mehrheit Anderungen und Ergänzungen der Dorlage herbei-
zuführen vermochten, als auch da, wo sie von ihren Harteigenossen
dissentierten, die pädagogischen Kuforderungen an ein modernes
Schulgesetz scharf hervortreten. Die konservative Minderheit
der zweiten Nammer stellte sich im allgemeinen auf den Standpunkt
der Regierungsvorlage, in einigen schultechnischen Bestimmungen
blieb sie hinter dieser öfter zurück. Die konservativen Anträge
konnten in der nachfolgenden Übersicht wegen dieser Übereinstimmung
mit der Regierungsvorlage vielfach unberücksichtigt bleiben.
Die Beschlüsse der wischendeputation der ersten Kammer
bringen die Knschauungen der ausgesprochen konservativen und
der Regierung mehr oder weniger nahestehenden Kreise zum Zus-
druck. Ssie befinden sich im ganzen in ÜUbereinstimmung mit der
konservativen Dertretung der zweiten Kammer, sind aber zum Teil
in der Jassung und auch inhaltlich radikaler als diese.
In bezug auf die Einzelheiten kann auf die Berichte selbst
verwiesen werden. hier sind nur einige besonders wichtige Hunkte
hervorgehoben und nebeneinander gestellt.
Kufgabe der Schule.
Reg.-D.:
„Die Dolksschule hat die Kufgabe, durch Unterricht, Ubung und Erziehung
diene geistigen und körperlichen Kräfte des Kindes wirksam zu entfalten und
ihm die Grundlagen sittlich-religiöser Bildung und vaterländischer Gesinnung
sowie die für das bürgerliche Leben nötigen allgemeinen KNenntnisse und
Lertigkeiten zu gewähren.“
Sw.-Dep. d. II. Ramm.:
„Die Dolksschule hat die Aufgabe, durch Unterricht, Hrbeit und Exrzie-
hung sowie durch Leibesübung die geistigen und körperlichen Kräfte des