Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

— 9 — 
s 
undeigenenWillenSI).DasSehtenjedergeietzlichenRegelung 
oder zu allgemein gehaltene Bestimmungen führen dagegen zur 
Willkür und Gesetzlosigkeit, verhindern die Entwickelung einer wert- 
vollen Tradition und einen stetigen Kusbau der Derhältnisse in der- 
selben nichtung. In gesetzlosen und gesetzlich zu wenig gebundenen 
Derhältnissen bedeuten die persönlichen Impulse, das glückliche zu- 
sammentreffen und die glückliche Aufeinanderfolge der Wirkenden, 
oder das Gegenteil, viel oder alles, während das Gesetz Stetigkeit 
und Fortführung des RKufgenommenen sichert. Das Gesetz ebnet 
alle Derhältnisse auf ein gewisses Niveau ein, ist also in manchen Ver- 
hältnissen auch ein hindernis des Wachstums, auf dem olksschul- 
gebiete aber in der Regel ein Mittel des Fortschritts, da bei der viel- 
1) Bis zu welchen Einzelheiten die Schulgesetzgebung zuweilen geht, 
dafür nur einige Beispiele aus dem in diesem Jahre dem TLippeschen Land- 
tage vorgelegten Entwurfe eines Dolksschulgesetzes: 
27. 
„Jede Schulgemeinde ist verpflichtet, zur Qufbewahrung der Schulakten 
einen verschließbaren Zktenschrank anzuschaffen.“ 
128. 
„Die Sitzung (des Schulvorstandes) findet im Schulzimmer oder an 
einem anderen geeigneten Orte statt.“ 
11. 
„In der Mittagszeit von 12—1 Uhr dars, mit Ausnahme des Mitt- 
wochs und Sonnabends, kein Unterricht stattfinden. 
In sämtlichen Oberklassen und Mittelklassen hat der Unterricht während 
des Sommerhalbjahrs nicht nach 7 Uhr morgens zu beginnen.“ 
112. 
„Der Unterricht beginnt jeden Morgen mit Gesang und Gebet. 
Iwischen den einzelnen Unterrichtsstunden findet eine Dause von 
5 Minuten statt, welche bei drei= und mehrstündigem Unterricht einmal 
auf 15 Minuten auszudehnen ist.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.