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undeigenenWillenSI).DasSehtenjedergeietzlichenRegelung
oder zu allgemein gehaltene Bestimmungen führen dagegen zur
Willkür und Gesetzlosigkeit, verhindern die Entwickelung einer wert-
vollen Tradition und einen stetigen Kusbau der Derhältnisse in der-
selben nichtung. In gesetzlosen und gesetzlich zu wenig gebundenen
Derhältnissen bedeuten die persönlichen Impulse, das glückliche zu-
sammentreffen und die glückliche Aufeinanderfolge der Wirkenden,
oder das Gegenteil, viel oder alles, während das Gesetz Stetigkeit
und Fortführung des RKufgenommenen sichert. Das Gesetz ebnet
alle Derhältnisse auf ein gewisses Niveau ein, ist also in manchen Ver-
hältnissen auch ein hindernis des Wachstums, auf dem olksschul-
gebiete aber in der Regel ein Mittel des Fortschritts, da bei der viel-
1) Bis zu welchen Einzelheiten die Schulgesetzgebung zuweilen geht,
dafür nur einige Beispiele aus dem in diesem Jahre dem TLippeschen Land-
tage vorgelegten Entwurfe eines Dolksschulgesetzes:
27.
„Jede Schulgemeinde ist verpflichtet, zur Qufbewahrung der Schulakten
einen verschließbaren Zktenschrank anzuschaffen.“
128.
„Die Sitzung (des Schulvorstandes) findet im Schulzimmer oder an
einem anderen geeigneten Orte statt.“
11.
„In der Mittagszeit von 12—1 Uhr dars, mit Ausnahme des Mitt-
wochs und Sonnabends, kein Unterricht stattfinden.
In sämtlichen Oberklassen und Mittelklassen hat der Unterricht während
des Sommerhalbjahrs nicht nach 7 Uhr morgens zu beginnen.“
112.
„Der Unterricht beginnt jeden Morgen mit Gesang und Gebet.
Iwischen den einzelnen Unterrichtsstunden findet eine Dause von
5 Minuten statt, welche bei drei= und mehrstündigem Unterricht einmal
auf 15 Minuten auszudehnen ist.“