Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

als selbständige Institution gegenüber. Sie behauptet sogar, ältere, 
besser begründete Anrechte auf die Schule zu haben als der Staat. 
Sie bestreitet dem Staate deswegen auch das Recht der autonomen 
Schulgesetzgebung. Die Beschlüsse, Dorträge und Debatten der Katho- 
likentage vertreten diesen Standpunkt, bald mehr oder weniger schroff, 
bald diplomatisch gemildert und abgetönt, seit Jahrzehnten. „Die 
Schule gehört der KNirche.“ (Dgl. Windthorst 1887, Df. Eisenring 
1888.) — „Die Kirche fordert die Rechte auf die Schule zurück. 
Gott hat die Schule der Kirche gegeben. Gebet der Kirche ihr 
Regiment zurück, gebet der Mutter ihr Kind!“ (Pf. Eiseming 1888, 
Schädler 1904.) Man erhebt die „unverjährbare Forderung“, daß 
„denjenigen die Erziehung und die Schule wieder in die hand ge- 
geben“ werde, „die allein dazu berufen sind, und die, weil sie allein 
dazu berufen sind, auch allein dazu die Gnade und allein das Der- 
ständnis haben, das sind die Eltern, und das ist unsere heilige katho- 
lische Kirche. Uur für unsere heilige katholische Nirche gilt jenes 
Wort: „Gehet hin und lehret alle Dölker !“ (Eraf FSelix v. Los 1881.) 
hätte aber der Staat keinen Beruf, zu erziehen, wäre es richtig, 
daß es „einen unfähigeren Erzieher als den Staat nicht leicht gibt“, 
so hätte der Staat auch keinen Beruf zur gesetzlichen Regelung des 
öffentlichen Erziehungs= und Bildungswesens, keinen Beruf zur 
Schulgesetzgebung. 
Der Staat braucht jedoch seinen Beruf zur Erziehung nicht mehr 
zu exweisen, er hat ihn erwiesen. Kus dem Militärstaat, der allerdings 
zur Exziehung nicht fähig war, hat sich unter mannigfachen Kämpfen 
der Rechtsstaat und aus diesem der Kultur= und Sozialstaat entwickelt, 
der in seiner vollendetsten orm nicht nur Schutz nach außen und 
innen gewährt, nicht nur Gewalt abwehrt und das Recht schützt, 
sondern die materielle und geistige Wohlfahrt seiner Angehörigen 
zu fördern und zu pflegen hat. Und diese Kufgabe schließt auch die 
Erziehungsaufgabe ein. 
Der Staat hat diese seine Kufgabe auch trotz der mannigfachsten 
hemmnisse und Unvollkommenheiten schon bisher besser gelöst als
	        
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