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hindurch Volksschüler gewesen. In diesem Zusammenhange sei erwähnt,
daß auch die höhere Schule von allen Gesellschaftsklassen beschickt wird. Sie
ist mehr dem Grade als der Krt nach verschieden von der Dolks-
schule. Wie es nur eine Dolksschule gibt, so gibt es auch nur eine höhere
Schule, allerdings mit verschiedenen Unterrichtskursen, — je nach der Be-
rufsart, auf die sie vorbereiten will.“ — „Inallen Staatsschulen, von dem Kinder=
garten bis zur Universitätsfachschule, herrscht Schulgeld freiheit. — HKls
Erundsatz gilt ferner: §reiheit der Lernmittel für arm und reich. Die
Schule soll auch darin keinen sozialen Unterschied kennen. Kber erst in den
Städten mit günstigen Linanzen ist dieser bedeutsame demokratische zSug
bereits durchgeführt. Wie die Dolksschule Kinder aller Stände in sich vereinigt,
so kennt sie auch keine Scheidung der Bekenntnisse. Weder das Be-
kenntnis des Schülers noch das des Lehrers spielt eine Rolle. Die amerika-
nische Dolksschule kennt nicht einmal konfessionellen Religionsunterricht. K#n
seine Stelle tritt mitunter eine gelegentliche und nicht selbständige Sitten-
lehre ohne dogmatischen Inhalt, meistens im Anschlusse an den Sprach= und den
Geschichtsunterricht oder an die gemeinsame „Morgenandacht“ (opening
exercises). Die verschiedenen Religionsgemeinschaften unterhalten Sonntags-
schulen mit freiwilligem Besuche, in denen Religionsunterricht erteilt wird.
Im allgemeinen kennt die Dolksschule, wie die Staatsschule überhaupt, auch
keine Trennung nach Geschlechtern, und zwar für keine Klassen und
Sächer, abgesehen von der Hhaushaltungskunde. Selbstverständlich gibt es in
den amerikanischen Staatsschulen keine Scheidung nach Dölkerschaften.
Es ist vielmehr die „Amerikanisierung“ der Kinder der Einwanderer eine haupt-
aufgabe der Schulen, insbesondere der Dolksschulen, welche sie, unterstützt von
vielen anderen Einflüssen, mit überraschendem Erfolge lösen." — „Dagegen ist in
weitgehendem Maße der aus der Schularbeit selbst sich ergebenden Derschieden-
beit der bstufung nach Befähigung und TCeistung Rechnung getragen.“
(Dr. Nuupers, Dolksschule und Lehrerbildung in Nordamerika. Reise-
berichte über Nordamerika, erstattet von den Kommissaren des Kgl. preußi-
schen Ministers für handel und Gewerbe, 1906.)
« AuchdasSchweizerschulwefenistimallgemeinennachdiefen
Erundsätzen aufgebaut, nur mit dem Unterschiede, daß hier auch
bereits auf der Mittelstufe ein Nebeneinander von Dolks= und höheren
Schulen besteht. Kber durchaus dem Grundgedanken der Einheits-
schule entsprechend sind z. B. folgende Bestimmungen des Gesetzes,
betreffend die Dolksschulen des Kantons Sürich, vom 11. Juni 1899 :
*l1.
„Die Dolksschule des Kantons Jürich umfaßt folgende bteilungen:
a) die Primarschule;
b) die Sekundarschule.“