Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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Anleitung für irgendeine äußere Bestimmung übergehen und, je besser im 
Allgemeinen vorbereitet, dieser mit desto mehr Selbsttätigkeit, Einsicht und 
EGeschick sich widmen kann.“ ê 
„Nach diesen Grundbestimmungen soll die Schule als allgemeine Bildungs- 
anstalt den ganzen Menschen umfassen, sowohl von seiten des die Bildung 
des Wissens und Könnens bezweckenden Unterrichts, als auch der die prak- 
tische Bildung zur sittlichen Aätigkeit in sich begreifenden Disziplin, die aber 
beide in der Kusübung nicht voneinander getrennt, sondern wechselseitig 
miteinander verflochten, und am tiefsten durch die Bildung der Religiösität, 
welche dem ganzen Erziehungswerke der Schule den Schlußstein geben muß, 
vereinigt sind.“ 
Wer im Jahre 1918, fast 100 Jahre später, „Grundzüge der deut- 
schen Schulgesetzgebung“ nicht lediglich referierend behandeln will, 
kann an diesen Jorderungen nicht vorübergehen. Damals eine 
hohe, humane Idee, der Wirklichkeit gegenüber nur ein schöner Traum, 
könnte alles dies heute ohne grundstürzende Anderungen verwirk- 
licht werden. Die Entwickelung der politischen und wirtschaftlichen 
Verhältnisse hat den Boden für eine solche Schulverfassung geschaffen. 
In den nachfolgenden Darlegungen kehrt darum die Sorderung 
der einen, trotz aller Gliederungen einheitlichen und in sich zusammen- 
hängenden Schule an den betreffenden Stellen immer wieder, ins- 
besondere bei der Besprechung der Organisation der Schule und in 
dem Zbschnitt über die Lehrerverhältnisse. 
ber warum hat sich diese Lorderung in einer 100jährigen 
Entwickelung, die zwar hier und da rückwärts, im ganzen aber doch 
vorwärts gerichtet war, nicht Bahn zu brechen vermocht? 
Der Grund liegt offenbar darin, daß die einheitliche Gestaltung 
der Schule mit den herrschenden allgemein-politischen Richtungen 
im Widerspruch steht, daß die große bildungspolitische Srage, ob man 
den vollen und unbeschränkten Jugang zur Kultur jedem und jeder 
im Dolke gewähren solle oder nicht, von den entscheidenden stellen 
in Deutschland in anderem Sinne beantwortet wird. Wäre diese Frage 
bejaht worden, so würde die einheitliche Organisation der Schule, 
eine entsprechende Lehrerbildung, die Stellung der Schule zur Nirche 
und die Einrichtung und Zusstattung der Schulen diesem einen großen
	        
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