Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

— 28 — 
Zwecke entsprechend geregelt und jedem das Seine nach Art und Grad 
seiner Befähigung geboten worden sein. 
Die einheitliche Organisation der Schule ist selbstverständlich, 
wenn man die Schule, im einzelnen und als Ganzes, als eine große 
Staats- und Volksangelegenheit auffaßt, die die Kräfte aller nach 
AKnlage und Lebenszweck entwickeln soll, und nicht als ein Mittel zur 
Erreichung mannigfacher kleiner Privatvorteile. 
Die „bDolks“-Schule, die wir meinen, kann freilich nur in einem 
Dolke entstehen, das zur sozialen und politischen Einheit sich durch- 
gerungen hat, in dem Schranken der Geburt und des Besitzes nicht 
bestehen, also in einem Dolke und Staate, in dem jeder als Erwachsener 
werden kann, was seinem Können und Wollen entspricht, in einem 
Dolke und Staate, in dem Sätze wie: „Klle PDreußen sind vor dem 
Gesetze gleich, Standesunterschiede finden nicht statt“ mehr sind als 
eine schöne Etikette auf einem weniger schönen Gegenstande. Die Dolks- 
schule, die alle umschließt, kann nur als Schöpfung eines freien, auf die 
Dolkskräfte aufgebauten Staates ins Leben treten, und darum werden 
wir sie in Deutschland auch erst nach mannigfachen politischen Kämpfen 
haben. 
ber wir werden sie erhalten, und sie wird nicht nur von „unten“ 
gefordert werden. Sie wird vor allem von denjenigen Staatsmännern 
der Jukunft verlangt werden, die aus unserem Dolke viel machen 
wollen, die sich große politische Jiele stecken, Ziele, die heute vor 
allem deswegen nicht verwirklicht werden können, weil die Dolks- 
kräfte noch nicht genügend entwickelt sind. 
Bei jeder Beschränkung der höheren Bildungsziele auf bestimmte 
Bevölkerungskreise handelt der Staat seinen eigentlichen Interessen 
entgegen. Schon der Kulturstaat von heute kann seinen ungeheuren 
Bedarf an Intelligenzen nur noch aus der Gesamtheit der Bevölke- 
rung, nicht aus beschränkten Dolkskreisen gewinnen. Jeder politische 
Fortschritt ist nur dadurch möglich, daß der Staat die vielen, die in 
seinem Schoße aufwachsen, in innige Berührung mit den Kultur- 
gütern bringt, so daß ihre Kräfte nach ihrer Eigenart sich entwickeln
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.