können. Das zu bewirken, ist der Zweck der Schule. Der Staat handelt
den Zwecken seiner Schulen also direkt entgegen, wenn er duldet
oder gar selbst bewirkt, daß engere Kreise von vornherein an gewissen
Kulturquellen sich festsetzen und den Zugang dazu absperren. Er
muß das Bildungswesen so einrichten, daß möglichst alle Anlagen
und Neigungen Gelegenheit finden, sich deutlich auszusprechen,
so daß jedes Nind auf den ihm gemäßen Bildungsweg kommt. Was
der Kulturstaat braucht, ist also eine Schule mit einer gemeinsamen
Grundschule, aus der so viele Straßen aufwärts und vorwärts führen,
als hauptrichtungen in den Kulagen und Lebenszwecken vorhan-
den sind.
Freilich kann durch die Organisation der Schule allein diese
Kufgabe nicht in vollem Umfange gelöst werden. Es werden auch
bei der besten Organisation Schüler mit sehr verschiedenen Begabungen
vereinigt bleiben müssen. hier muß die das Individuum und die
Dersönlichkeit berücksichtigende Methode eingreifen, die nicht von
allen alles verlangt, die Lücken duldet und höhen anerkennt, die ein
Weniger an einer Stelle gegen ein Mehr an anderer Stelle aufrechnet,
die trotz aller gemeinsamen rbeit die Derschiedenheiten der Indi-
viduen von vornherein anerkennt. TLehrer wie Schulaufsichtsbeamte
dürfen nicht nur und nicht vornehmlich nach den Tücken fragen, nicht
nach dem, was nicht da ist, sondern auch und vor allem nach dem,
was da ist, und ganz besonders auch danach, was über das Mittelmaß
binausstrebt. Uur so kann die Schule die individuellen Kräfte hervor-
locken und jeden einzelnen auf den Weg zu seinem ziele bringen.
Eine besondere Berücksichtigung müssen vor allem diejenigen
begabten Schüler finden, die durch irgendwelche Umstände verspätet
zur Erkenntnis ihrer geistigen Begabung kommen oder von ihrer Um-
gebung lange verkannt wurden. hierfür kann die nötigen Dor-
bedingungen vor allem eine solche Ordnung der Schulleitung und
Schulaufsicht schaffen, die dem einzelnen Lehrer mit Einräumung
voller Freiheit die volle Derantwortung für sein Aun und Lassen auf-
erlegt. Don einem bureaukratisch und militärisch geordneten Schul-