Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

— 32 — 
So ist die Mannigfaltigkeit der Bildungswege möglich, ohne daß 
dadurch eine herabdrückung derjenigen Schulform, die sich bis in ein 
reiferes #lter mit der Muttersprache begnügt, stattfindet. Den 
individuellen Bedürfnissen ist Rechnung getragen, der Entwertung 
der Schulen, die für die breiteren Dolksschichten bestimmt sind, aber 
ein Riegel vorgeschoben. 
Da die Differenzierung der Mittel= und Oberschule naturgemäß 
weiter geht als die Differenzierung der Grundschule, so würden 
in größeren Orten auch die jetzt bestehenden verschiedenen Aupen 
der höheren Schule — Gumnasium, Realgumnasium, Cberrealschule 
— erhalten bleiben können. 
Aber die Anstalten, die wir heute höhere Schulen nennen, 
können diesen Namen in Jukunft als Ganzes nicht behalten. Sie 
verdienen ihn nur in ihrem oberen Orittel. Die Mitte ist Mittelschule, 
der untere Aeil gehört zur Grundschule. Die jetzige Benennung ist 
sachlich nicht begründet und ist geeignet, den Sinn für Wahrheit bei 
der Jugend zu trüben. Einem Sextaner einzureden, er besuche eine 
höhere Schule, kann die nüchterne Selbsteinschätzung des Nindes 
nur irreführen. Der Sextaner ist kein „höherer", sondern ein Ele- 
mentarschüler wie sein Kltersgenosse auf der Dolksschulbank auch. 
Ebenso sinnwidrig ist die Benennung der Tehrer (siehe den Kbschnitt 
Lehrerverhältnisse, S. 101). Es mag schwer sein, in dem Gewirr 
von Kmtsbezeichnungen und Titeln, mit denen unser Beamtentum 
sich bedacht hat bzw. bedacht worden ist, eine einfache Benennung 
der Lehrer der verschiedenen Grade zur Anwendung zu bringen. 
Die Namen GErundschullehrer, Mittelschullehrer und Oberschullehrer 
als Amtsbezeichnungen würden völlig genügen. Müssen Titel hinzu- 
treten, so ist auch daran kein Mangel. Kber einen jungen Tehrer von 
25 bis 26 Jahren, der Knfänger im TLehramt ist und neunjährige 
Jungen unterrichtet, sollte man auf jeden LJall ebensowenig einen 
„Ober“-lehrer nennen, wie die hosenmätze, die vor ihm auf der 
Schulbank sitzen, „h öhere“ Schüler. 
Der vorstehend entwickelte Plan gestattet also auch für die beiden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.