Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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oberen Klassen der Grundschule, soweit in einem zusammen- 
hängenden Gebiete mehrere Grundͤschulen von allen Kindern er- 
reicht werden können, einen verschiedenen Cehrgang; die 
ersten vier Schuljahre aber dürfen weder fremdsprachlichen Unter- 
richt noch einen forcierten Grammatik= und Rechenunterricht haben, 
müssen vielmehr einen Unterricht erhalten, in dem die anschauliche 
Exfassung der heimat die hauptsache ist. Die für das fünfte und 
sechste Ichuljahr abweichend eingerichteten Schulklassen gelten aber 
ebenso wie die nach dem Uormalplan arbeitenden Schulklassen als 
zur Grundschule gehörig und bleiben mit dieser vereinigt. 
Die Kbtrennung der Mittelschule erfolgt überall frühe- 
stens mit dem 12. und die Abtrennung der Oberschule frühestens 
mit dem 15. Lebensjahre bzw. nach dem 6. und nach dem 9. Schuljahre. 
Kuch die TLehrer, die fremdsprachlichen Unterricht in der Grund- 
schule erteilen, sind Grundschullehrer wie alle anderen. Jede heraus- 
hebung durch Uitel und Gehalt ist unzulässig. JZehn= bis zwölfjährige 
Kinder im Französischen und Englischen zu unterrichten, ist nicht schwe- 
rer, als diese Kinder Rechnen und heimatkunde gleich gut zu lehren. 
Eine Unterscheidung der Lehrer kann nur nach den Schulanstalten — 
Grund-, Mittel= und Oberschulen — und nach der Qualität — haupt- 
lehrer und SJachlehrer (siehe Rbschnitt Lehrerverhältnisse, S. 103) 
— erfolgen. 
Durch eine solche Einrichtung der Schule würde auch die jetzt ins- 
besondere in Preußen brennend gewordene Mittelschulfrage zur 
allgemeinen Jufriedenheit gelöst werden. In jeder Stadt, einschließ- 
lich der ganz kleinen Landstädte mit 2—3000 Einwohnern, könnte eine 
Mittelschule, für beide Geschlechter gemeinsam, die die Kinder aus 
der Stadt selbst und aus der Umgegend aufnähme, eingerichtet 
werden, so daß die Kinder, die einen weiterführenden Unterricht 
erhalten sollen, bis zum vollendeten 15. Lebensjahre im Eltern- 
hause oder doch in der engeren heimat bleiben könnten. 
Die „volkstümliche“ Gestaltung des Unterrichts in diesen Mittel- 
schulen brauchte darunter, daß sie auch die Dorbildung für ent- 
Tews. 3
	        
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