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An den Unterrichtsgang der Werkschule würden die allgemeinen
Fortbildungsschulen einerseits und die niederen Jachschulen anderer-
seits anknüpfen, so daß auch hier ein geschlossener Bildungsgang ge-
schaffen würde.
Die Werkschule könnte die besonderen Knsprüche der betreffen-
den Eegend berücksichtigen. Sie kann sich dem heimatlichen Gewerbe
und den vorwiegenden Berufen bei der Wahl der Unterrichtsmittel
anschließen, darf dabei aber den Charakter einer allgemeinen
Bilbungsanstalt nicht verlieren.
Ihrem Range nach würde die Werkschule eine unvollständige
Mittelschule sein. Das in ihr erworbene Wissen und Können müßte
auch insofern eine sachgemäße Bewertung finden, als einzelne ent-
sprechend organisierte, aus Mittel- und Oberschulklassen zusammen-
gefügte Oberschulen den Werkschülern, die eine abgeschlossene Ober-
schulbildung sich aneignen wollen, dazu Gelegenheit geben. Eine
vollständige Durchführung der Einheitsschule nach dem vorstehend
entwickelten Plan vorausgesetzt, würde die Jahl dieser Krt von Ober-
schulen nicht groß zu sein brauchen. Bei der heutigen Sorm der Dolks-
schule ist aber gerade die Lorderung höherer TLehranstalten, die an
den vollständigen Dolksschulkursus anschließen und in vier bis fünf
Jahren bis zur Reifeprüfung einer Vollanstalt führen, praktisch von
besonderer Bebeutungt).
Im Jusammenhang mit der Organisation der Schule verlangen
auch alle diejenigen Berechtigungen, die an gewisse Schulziele ge-
knüpft sind und nicht die Julassung zu einer weiterführenden Schul-
anstalt betreffen, vor allen Dingen die militärischen Berech-
tigungen, eine einheitliche und gerechte Regelung. Wenn sie be-
stehen bleiben sollen, so müssen sie ausgedehnt werden auf alle die-
jenigen, die sich auf irgendeiner Schule oder in irgendeiner praktischen
Bildungsrichtung eine über das Gros erheblich hinausgehende Bil-
dung angeeignet haben. Das ist bei den jetzigen Einjährigen nur
1) Dgl. „Dädagogische zeitung" 1911, Nr. 48, 40; 1913, Nr. 30; „Ber-
liner Aageblatt“ 1911, Ur. 505, 509.
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