Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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keinen Zweifel, daß die konfessionell gegliederte Dolksschule 
in Deutschland das Übergewicht hat, im Gegensatz zu dem voll- 
ständig einheitlichen Hochschulwesen, den im wesentlichen einheit- 
lichen Jachschulen und den in ihrer übergroßen Mehrheit gleichfalls 
gemeinsamen höheren TLehranstalten. Uur Baden, hessen, Sach- 
sen-Weimar und Sachsen-Meiningen haben eine Dolksschule, 
die grundsätzlich einheitlich und für alle Bekenntnisse gemeinsam ist. 
Demgegenüber vertritt die unabhängige Pädagogik auch in 
Deutschland die für alle Nonfessionen gemeinsame Dolks- 
schule. Eine Begründung dieser Lorderung ist bereits oben gegeben. 
Sie liegt in dem staatlichen, nicht kirchlichen Charakter der Dolks- 
schule. Der Staat hat keine Derpflichtung, die besonderen kon- 
fessionellen Anusprüche des Einzelnen zu beachten und zu berück- 
sichtigen. ber jede Konfession darf verlangen, daß das nichtkonfessio- 
nelle Kulturgut in den Schulen des Staates ohne konfessionelle Kb= 
stempelung übermittelt werde. 
wie die Arennung der Kinder nach sozialen Klassen eine Un- 
gerechtigkeit gegen die ärmere Bevölkerung in sich schließt, so ist die 
konfessionelle Trennung der Ninder in der Regel eine Ungerechtig- 
keit gegen die konfessionelle Minderheit. Es bedarf keines Nachweises, 
daß jeder Staatsbürger, ohne Unterschied der Nonfession, das gleiche 
AKnrecht auf die aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen Schulen 
hat. Dieses Recht wird aber bei konfessioneller Trennung der Schulen 
in der Regel nicht beachtet. In zweifacher hinsicht. Benutzen die 
Ninder einer konfessionellen Minderheit die Schule einer anderen 
Nonfession und wird mit der Konfessionalität des Unterrichts in der 
Weise Ernst gemacht, wie es die Dertreter der Konfessionsschule ver- 
langen, so werden diesen Kindern die nationalen Kulturgüter in der 
Särbung einer anderen, der ihrigen vielleicht entgegengesetzten Kon- 
fession dargeboten. Die Eltern müssen es sich gefallen lassen, daß 
ihre Ninder in einer geistigen Luft aufwachsen, mit einer geistigen 
Kost genährt werden, zu der ihre Konfession im Gegensatz steht. Wer- 
den aber für die Ninder einer Minderheit abgesonderte konfessionelle
	        
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