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Fürst sich ausgesprochen schutzzöllnerischen Ideen gegen-
über ablehnend verhielt, zumal wenn sie in dem Gewande
theoretischer Deduktionen auftraten.
Da erzielte ich eines Abends mit einer kleinen Ge-
schichte eine merkwürdige Wirkung. Ich hatte in meinem
früheren landräthlichen Kreise einen Säge-Fabrikanten
kennen gelernt, dessen Geschäftsgeheimniß darin bestand,
seinen Laubholzsägen eine so große Geschmeidigkeit zu
geben, daß sie zusammengerollt werden konnten und nie der
Gefahr des Zerbrechens ausgesetzt waren. Diese Sägen
fanden reißenden Absatz in Süddeutschland, namentlich im
Schwarzwalde. Das Geschäft florirte und der Mann war
auf dem besten Wege, wohlhabend zu werden. Plötzlich
tauchten Sägen von ähnlicher Art in Frankreich auf; ein
dortiger Konkurrent hatte das gleiche Mittel gefunden,
sie geschmeidig zu machen. Durch Anwendung der Titres
Tacquits-à-caution (das sind Anweisungen auf rückzahlbare
Zollausgaben), gelang es nun diesem Konkurrenten, die
deutschen Sägen vom süddeutschen Markte vollständig zu
verdrängen. Die Sache spielte sich sehr einfach ab. Jeder
französische Fabrikant, der Eisen= oder Stahlwaaren in
das Ausland ausführte, erhielt von der Zollverwaltung
einen Schein, der ihn berechtigte, eine gleiche Quantität
Roheisen zollfrei aus dem Auslande einzuführen. Diesen
Schein konnte er beliebig verkaufen. Gelang ihm dies, so
war er im Stande, den Preis seiner Waaren im Auslande
um die Summe niedriger zu normiren, die ihm für den
verkauften Acquit gezahlt worden war. In dem vorlie-
genden Falle entsprach diese Summe ziemlich genau dem