Full text: Tirpitz, Erinnerungen. Volksausgabe.

Die Kriegsgebietserklärung 191. 
nämlich am 4. Februar 1915 in Wilhelmshaven Admiral v. Pohl im 
Einverständnis mit dem Reichskanzler dem Kaiser die Kriegsgebiets- 
und Ubootserklärung vorlegte. In dieser Erklärung wurden die Gewässer 
rings um Großbritannien und Irland einschließlich des Kanals als 
Kriegsgebiet erklärt und gesagt, daß jedes in diesem Gebiet angetrof- 
fene feindliche Kauffahrteischiff zerstört würde, ohne daß es immer 
möglich sein würde, die dabei der Besatzung und den Passagieren 
drohenden Gefahren abzuwenden. Auch neutrale Schiffe laufen im 
Kriegsgebiet Gefahr, da es angesichts des von der britischen Regierung 
angeordneten Mißbrauches neutraler Flaggen nicht immer vermieden 
werden kann, daß die auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe 
auch neutrale Schiffe treffen. Für letztere wurde die Fahrt nördlich 
der Shetlandsinseln und ein Streifen an der holländischen Küste frei- 
gelassen. Man wird den Unterschied dieser Erklärung von meinem 
eigenen Vorschlag ohne weiteres erkennen. Ich wünschte zunächst nur 
eine Ubootsblockade der Themse. Eine Blockade ist effektiv, wenn 
jedes Schiff, das die Zone passiert, in erheblicher Gefahr der Weg- 
nahme oder Vernichtung steht. Wenn wir alles auf die Themse 
zusammenzogen, um eine absolute Sperrung des Verkehrs, auch für 
neutrale Schiffe, herbeizuführen, so blieb doch die übrige Küste frei, 
und so konnten bei dieser Art der Ausführung wirksame Beschwerden 
der Neutralen zunächst nicht vorkommen. Im Admiralstab war man 
mit der Ausarbeitung meines Gedankens der Themsesperre beschäftigt, 
als Pohl unter dem 31. Jannuar auf einmal unter Berufung auf den 
Reichskanzler die Sache umwarf. Durch die Ausdehnung des Sperr- 
gedankens auf die ganze Küste wurde er weniger wirksam, rechtlich 
unklar und mehr herausfordernd. Es mangelte dieser Erklärung die 
Effektivität, die Substanz, und dadurch regte sie den Widerspruch 
an. Sie minderte den Kredit unserer eigenen Erklärungen und damit 
in gewissem Sinne auch das Prestige der deutschen Marine herab. Sie 
sah etwas nach Bluff aus und durch die in der Erklärung liegende 
Unklarheit, nämlich das sichtbare Bestreben, die Neutralen zu schonen, 
aber zugleich die Drohung, es nicht zu tun, erregten wir Zweifel an un- 
serem Recht auf diese Kriegsführung. Jedenfalls war diese Kriegs- 
gebietserklärung, wenn ich von der juristischen Seite absehe, politisch 
und militärisch unzweckmäßig. Welche Gründe vorgelegen haben, unter 
Übergehung meines Votums den Ubootskrieg in Szene zu setzen, ist mir
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.