194 Der Unterseeboots-Krieg
schränkungen zustand, außerdem armiert. Kommandant ins Haupt-
quartier gerufen, vom Kabinettschef sehr ungnädig behandelt.
6. VI. 15. Befehl, keine großen Passagierdampfer anzugreifen, auch nicht
feindliche.
26. VI. 15. Flottenchef schreibt an Admiralstab;
„Meiner Ansicht nach, die von der ganzen Flotte geteilt wird,
dürfen wir im Ubootskrieg keine Nachgiebigkeit zeigen. Gründe:
1. Jedes Zurückweichen von der Kriegsgebietserklärung muß als
politische Niederlage angesehen werden.
2. Absicht der Kriegsgebietserklärung war, Englands Import und
Export zu treffen, nicht Vernichtung bestimmter Schiffe. Scho-
nung und Entschädigung der Neutralen für Versenkungen zieht
Handel unter neutraler Flagge nach England geradezu groß.
3. Nachgeben gibt der feindlichen Behauptung Nahrung, daß die be-
absichtigte Kriegsführung barbarisch wäre.
4. Nur energische Durchführung des Ubootskrieges verwandelt Vor-
züge der insularen Lage Englands ins Gegenteil. Auch für Deutsch-
lands künftige Entwicklung von ungeheurer Bedeutung. Zurück-
weichen gibt die Wirkung der Uwaffe gegen England aus der
Hand.“
Flottenchef bittet, seine Gründe persönlich gegenüber der politischen
Leitung vertreten zu dürfen, da er Verantwortung für die Führung
des Ukrieges von vornherein übernommen. Die persönliche Vertretung
des Flottenchefs wird abgelehnt, dafür der Führer der Uboote und
ein Ubootskommandant zur Auskunfterteilung zum Reichskanzler be-
fohlen.
19. VIII. 15. „Arabic"-Fall. Graf Bernsiorff erklärt in Amerika, Kom-
mandant würde bestraft. (Ubootskommandanten werden erneut auf Inne-
haltung der befohlenen Beschränkungen hingewiesen.)
27. VIII. 15. Befehl, bis Lage klargestellt, keine weiteren Uboote zum Han-
delskrieg auszusenden.
30. VIII. 15. Befehl, bis auf weiteres auch keine kleinen Passagierdampfer
ohne Warnung und Rettung der Besatzung zu versenken.
1. IX. 15. Flottenchef telegraphiert an Kabinettschef für den Kaiser, daß
dieser Befehl nur mit äußerster Gefährdung der Uboote durchzuführen sei,
die er nicht vertreten könne; stellt daher seine Stellung zur Verfügung.
Antwort vom Kabinettschef, nach der Seine Majestät sich Einsprüche
des Flottenchefs gegen Allerhöchsten Befehl verbitten müßte.
13. IX. 15. Gesamtlage erfordert, daß für nächste Wochen jede Möglich-
keit für Verstöße gegen die Ausführungsvorschriften des Ubootskrieges