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Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und der mir vom stellvertretenden
kommandierenden Genz-ral des 17. Armeekorps erteilten Ermächtigung bestimme ich hiermit für den Gemeinde-
und Gutsbezirk Rohr folgendes:
Sämmtliche Gast und Schankwirtschaftsn sind um 6 Uhr abends zu schließen und bis 8 Uhr morgens
geschlossen zu halten. Das Verwetlen von Gästen in den Schankstätten ist in dieser Zeit verbeten. Alkoholholtige
Getränke (einschl. Bler und Wein) dürfen in der Zeit von 6 Uhr abends bis 8 Uhr früh weder in Gast- und
Schankwirtschaften noch in Kleinhandlungen mit Sptrituosen verabfolgt werden.
Zuwiderhandlungen werden mit Gelbstrafe oder entsprechender Haft beftraft.
Rummelsburg, den 10. Dezember 1914. Der Laudrat, von Trebra.
Die Moul- und Klauenseuche unter den Biehbeständen des Bauerhofsbesitzers Gustav Jeske in Altkaddezow
und des Bäckermeisters Kräft in Alt rarichow im Kreise Schlawe ist erloschen.
Die bezüglich der Seuche in diesen Ortschaften angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben.
Rummelsburg, den 12. Dezember 1914 Der Landrat, von Trebra.
Bisher find verhältnismäßig wenig Anträge auf Ueberwelsung von Kriegsgefangenen gestellt worden.
Im Interesse unserer Volkswirtschaft ist es lebhaft zu bedauern, daß so große wirtschaftliche Kräfte ungenutzt
bleiben. Indem ich die Interessenten erneut auf diese Möllichkeit der Gewinnung billiger Arbettskräfte namentlich
für Meliorationsarbeiten hinwetse, ersuche ich um baldige Einretchung etwaiger Antträge.
Rummelsburg, den 12. Dezember 1914. Der Landrat, von Trebra.
Bei denjenigen Personen, die mit russischen Gefangenen in Berührung kommen, kommt nicht nur die
Pockenschutzimpfung, sondern auch die Schutzimpfung gegen Cholera in Betracht. Besonders solche Gefangenen,
welche sich erst weniger als 6 Tage in Gefangenschaft befinden, sind nicht ungefährlich
Alle Arbeitgeber, welche russische Gefangene beschäfttgen, mache ichehierauf aufmerksam. Dle betreffenden
Ortsvorsteher wollen für entsprechende Bekaunt nachung sorgen.
Rummelsburg, den 12. Dezember 1914. Der Landrat, von Trebra.
Zusammenstellung der von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises Rummelsburg
über den Saatenstand zu Anfang des Monats Dezember 1914 abgegebenen Begutachtunasziffern
(Noten 1-sehr gut, 2= gut, 3 mittel (durchschntttlich), 4- gering, 5= sehr gering). (Runderlaß der Herren Minister
für Landwirtschaft opp. sowie des Innern vom 16. November 1901 1. 2 * 11 9).
Durchschnittsnoten Anzahl der von den Vertrauensmännern
Fruchtarten usw. für den abgegebenen Noten
Staat swl 2 3 3 13—4 4 14 515
Winterweizen " 2,6 2,9 1 1
Sommerweizen
Winterspelz (Dinkel) 2.4 —
Winterroggen 2,7 2,9 1 3 4 1
Sommerroggen
Wintergerste 2,4 2,9 "
Sommergerste z
Hafer «
Erbsen
Ackerbohnen
Wicken
Kartoffeln
Zuckerrüben
Futterrüben -
Luzerne
Klee 2,9 .3,0 2 2 2 2 1
Wiesen mit Be= (Ent.)
wässerungsanlagen
Andere Wiesen
Winterraps und Rübsen 2,5 2,9 1 1
Flachs (Lein) 1
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt,