Metadaten : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  Gesetzes  über  den  Belagerungszustand  vom  4.  Juni  1851  und  der  mir  vom  stellvertretenden
  kommandierenden  Genz-ral  des  17.  Armeekorps  erteilten  Ermächtigung  bestimme  ich  hiermit  für  den  Gemeinde-
  und  Gutsbezirk  Rohr  folgendes:

Sämmtliche  Gast  und  Schankwirtschaftsn  sind  um  6  Uhr  abends  zu  schließen  und  bis  8  Uhr  morgens
geschlossen  zu  halten.  Das  Verwetlen  von  Gästen  in  den  Schankstätten  ist  in  dieser  Zeit  verbeten.  Alkoholholtige
Getränke  (einschl.  Bler  und  Wein)  dürfen  in  der  Zeit  von  6  Uhr  abends  bis  8  Uhr  früh  weder  in  Gast-  und
Schankwirtschaften  noch  in  Kleinhandlungen  mit  Sptrituosen  verabfolgt  werden.

Zuwiderhandlungen  werden  mit  Gelbstrafe  oder  entsprechender  Haft  beftraft.

Rummelsburg,  den  10.  Dezember  1914.  Der  Laudrat,  von  Trebra.

Die  Moul-  und  Klauenseuche  unter  den  Biehbeständen  des  Bauerhofsbesitzers  Gustav  Jeske  in  Altkaddezow
  und  des  Bäckermeisters  Kräft  in  Alt  rarichow  im  Kreise  Schlawe  ist  erloschen.

Die  bezüglich  der  Seuche  in  diesen  Ortschaften  angeordneten  Schutzmaßregeln  sind  aufgehoben.

Rummelsburg,  den  12.  Dezember  1914  Der  Landrat,  von  Trebra.

Bisher  find  verhältnismäßig  wenig  Anträge  auf  Ueberwelsung  von  Kriegsgefangenen  gestellt  worden.
Im  Interesse  unserer  Volkswirtschaft  ist  es  lebhaft  zu  bedauern,  daß  so  große  wirtschaftliche  Kräfte  ungenutzt
bleiben.  Indem  ich  die  Interessenten  erneut  auf  diese  Möllichkeit  der  Gewinnung  billiger  Arbettskräfte  namentlich
für  Meliorationsarbeiten  hinwetse,  ersuche  ich  um  baldige  Einretchung  etwaiger  Antträge.

Rummelsburg,  den  12.  Dezember  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Bei  denjenigen  Personen,  die  mit  russischen  Gefangenen  in  Berührung  kommen,  kommt  nicht  nur  die
Pockenschutzimpfung,  sondern  auch  die  Schutzimpfung  gegen  Cholera  in  Betracht.  Besonders  solche  Gefangenen,
welche  sich  erst  weniger  als  6  Tage  in  Gefangenschaft  befinden,  sind  nicht  ungefährlich

Alle  Arbeitgeber,  welche  russische  Gefangene  beschäfttgen,  mache  ichehierauf  aufmerksam.  Dle  betreffenden
Ortsvorsteher  wollen  für  entsprechende  Bekaunt  nachung  sorgen.

Rummelsburg,  den  12.  Dezember  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Zusammenstellung  der  von  den  landwirtschaftlichen  Vertrauensmännern  des  Kreises  Rummelsburg
  über  den  Saatenstand  zu  Anfang  des  Monats  Dezember  1914  abgegebenen  Begutachtunasziffern
(Noten  1-sehr  gut,  2=  gut,  3  mittel  (durchschntttlich),  4-  gering,  5=  sehr  gering).  (Runderlaß  der  Herren  Minister

für  Landwirtschaft  opp.  sowie  des  Innern  vom  16.  November  1901  1.  2  *  11  9).

Durchschnittsnoten  Anzahl  der  von  den  Vertrauensmännern
Fruchtarten  usw.  für  den  abgegebenen  Noten
Staat  swl  2  3  3  13—4  4  14  515

Winterweizen  "  2,6  2,9  1  1
Sommerweizen
Winterspelz  (Dinkel)  2.4  —
Winterroggen  2,7  2,9  1  3  4  1
Sommerroggen
Wintergerste  2,4  2,9  "
Sommergerste  z
Hafer  «
Erbsen
Ackerbohnen
Wicken
Kartoffeln
Zuckerrüben
Futterrüben  -
Luzerne
Klee  2,9  .3,0  2  2  2  2  1
Wiesen  mit  Be=  (Ent.)

wässerungsanlagen
Andere  Wiesen
Winterraps  und  Rübsen  2,5  2,9  1  1
Flachs  (Lein)  1

Königlich  Preußisches  Statistisches  Landesamt,