69
B.
Transittaxen.
(Unter Transitfaxe versteht man diejenige Taxe, welche einem jeden Staate für die durch sein Gebiet
beförderten Depeschen zukommt.)
Bezeichnung Tare.
der Bestimmung der Depeschen. Bemerkungen.
Staaten. Franks.Cent.
Norddentscher Für die durch die Staaten des deutsch-öster- Gemeinsame Tare mit den übrigen
Bund reichischen Vereines beförderten Depeschen 3 Nussch-östrreichischen Verelns=Fur
alle übrigen Depeschen in allen Richtungen.
2 50
Oesterreich Für die zwischen den ssterreichisch- russischen
und Ungarn Gränzen einerseits, und den französischitalienischen
oder französisch- schweizerischen
Gränzen andererseits Fewechselten De- Vem nsan mit Itallen eder
peschen 2 50 mit der Schweiz
Gemeinsame Tare:
1. mit den deutsch-österreichischen
Vereins-Staaten für jede
Depesche, welche dlese Staaten
ür alle übrigen D 3 kwan; lien oder der Schwel
mi alien oder der e
Fir alle rigen Depeschen für jede Depesche, welche wucck
diese Staaten und über die
französisch = ltallenischen oder
französisch= sibwelerchen. Gränzen
transitir
Baden Für die durch die Staaten des deutsch-öster- t oree Guutschreichischen
Vereines beförderten Depeschen 3 bel jenen Depeschen, welche diese
Staaten durchlaufen.
Für alle anderen 1
Bayern Für die durch die Staaten des deutsch- österreichischen
Vereines beförderten Depeschen 3 Wie oben.
Für alle anderen 1
Belgien Fuͤr die uͤber Frankreich wischen den Niederlanden
einerseits, und Italien, Malta,
Corfu und der Schweiz andererseits 664
wechselten Depeschen 50
Für die von Osten nach Westen und ungekehrt,
durch Norddeutschland und die unterseeischen
Linien der belgischen Küste beförderten
Depeschen 1 50
Fuͤr Depeschen, welche mehrere. Staaten ves
deutsch-österreichischen Vereines durchlausen,
und für alle Transit- Depeschen außer
den oben erwähnten 1