Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

172

glieder  des  Deutschen  Zoll=  und  Handels-Vereins,  nämlich  der  Krone  Bayern,
der  Krone  Sachsen  und  der  Krone  Württemberg,  zugleich  die  Fürstenthümer
Hohenzollern-Hechingen  und  Hohenzollern-Sigmaringen  vertretend,  des  Großherzogthumes
  Baden,  des  Kurfürstenthumes  Hessen,  des  Großherzogthumes
Hessen,  zugleich  das  Landgräflich  Hessische  Amt  Homburg  vertretend,  der  den
Thüringischen  Zoll-und  Handels-Verein  bildenden  Staaten  —  namentlich
des  Großherzogthumes  Sachsen,  der  Herzogthümer  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Altenburg
  und  Sachsen  Coburg  und  Gotha  und  der  Fürstenthümer  Schwarzburg-Rudolstadt
  und  Schwarzburg-Sondershausen,  Reuß-Greitz,  Reuß-Schleitz
und  Reuß-Lobenstein  und  Ebersdorf  —  des  Herzogthumes  Braunschweig,  des
Herzogthumes  Nassau  und  der  freien  Stadt  Frankfurt  einerseits  und
Seine  Majestät,  der  König  der  Belgier,  andererseits,

gleichmäßig  von  dem  Wunsche  besecelt,  unverzüglich  zwischen  dem  Zollvereine
und  Belgien  einen  Ihren  gegenseitigen  Handels-Interessen  entsprechenden  Zustand
  einzurichten  und  ihre  Schifffahrts=  und  Handels-Beziehungen  auf  dauernden
  Grundlagen  zu  bestellen,  indem  Sie  Sich  vorbehalten,  dieselben  durch
neue  wechselseitige  Begünstigungen  zu  erweitern,  sind  übereingekommen,  zu  dem
Zwecke  in  Unterhandlung  zu  treten  und  haben  zu  Ihren  Bevollmächtigten  ernannt:

Seine  Majestät,  der  König  von  Preußen,  den  Herrn  Alerander  Heinrich
Freiherrn  von  Arnim,  Allerhöchst-Ihren  Kammerherrn,  geheimen  Legations-Rath
  und  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister
  bei  Seiner  Majestät,  dem  Könige  der  Belgier,  Ritter  des  Königlich
Preußischen  rothen  Adler-Ordens  zweiter  Klasse,  des  St.  Johanniter=Ordens
  und  des  Königlich  Preußischen  eisernen  Kreuzes,  Ritter  des
Kaiserlich  Russischen  Militair-St.  Annen-Ordens  dritter  Klasse  und  des
St.  Georgen-Ordens  fünfter  Klasse,  Kommandeur  des  Großherzoglich
Badenschen  Ordens  vom  Zähringer  Löwen  und  des  Großherzoglich  Hessischen
  Ludwigs-Ordens;

Seine  Majestät,  der  König  der  Belgier,  den  General-Lieutenant  Grafen
Goblet  von  Alviella,  Allerhöchst-Ihren  Flügel-Adjutanten,  Staats-=Minister
  und  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  General-Inspektor
  der  Festungen  und  des  Genie-Korps,  Mitglied  der  Repräsentanten=Kammer,
  Offizier  Allerhöchst-Ihres  Ordens,  Großkreuz  des  Sachsen-Ernestinischen
  Hausordens,  Großkreuz  des  Königlich  Süchsischen  Eivil-Verdienstordens,
  Großkreuz  des  Großherzoglich  Oldenburgschen  Ordens
des  Herzogs  Peter  Friedrich  Ludwig,  Kommandeur  der  Französischen