etwa: Sintemal das Verhältnis eines stehenden Heeres gegen das
Gesetz dieses Landes ist, aber in Anbetracht der Erhaltung des
europäischen Gleichgewichts und um die Kolonien in Ordnung zu
halten dennoch angemessen ist die Einberufung von soundsoviel
tausend Mann, so wird die Krone ermächtigt, diese Zahl einzu—
berufen, und die Soldaten werden unter die Meutereiakte außer-
halb des bürgerlichen Gesetzes gestellt. Man sieht doch sofort den
lächerlichen Gegensatz gegen Deutschland. Bei uns ist die Institu-
tion des Heeres gerade eine Konsequenz der Gesetze; das Wehr-
gesetz von 1814, eine der größten Erinnerungen Preußens, bildet
die Grundlage einer umfassenden Gesetzgebung. Bei uns ist also
das Heer auf einen gesetzlichen Boden gestellt, nicht wie in England
eine Anomalie.
Macaulays Hauptsatz, den er aus der Erfahrung Englands
gewonnen hat und nun als gültig für ganz Europa hinstellen will,
ist der, daß mit einem stehenden Heere politische Freiheit unver—
träglich sei; es ist die Anmaßung eines Insulaners, der die Ver-
hältnisse seiner Insel ohne weiteres auf andere Staaten anwendet.
Hat nicht Athen, hat nicht Rom starke Heere gehabt? In Rom
trug jeder Bürger die Waffen. Wie kann man unser Vaterland
so demütigen, daß wir den Vorzug eines starken, geordneten Heeres,
den wir vor England haben, noch gar bedauern sollen!
Denn es ist ein Vorzug einer Nation, wenn sie ein starkes und
wohlgeordnetes Heer hat, eben weil das Heer nicht nur bestimmt
ist, als ein Mittel für die auswärtige Politik zu dienen, sondern
weil eine edle Nation mit ruhmvoller Geschichte das Heer sehr lange
als eine ruhende Waffe benutzen kann, weil es eine Schule bildet
für die eigentlich männlichen Tugenden des Volkes, die einem Zeit-
alter des Erwerbs und des Genusses so leicht verloren gehen. Zu-
geben muß man ja, daß es zartbesaitete, feine Künstlernaturen gibt,
welche die militärische Disziplin nicht vertragen. Von solchen Leuten
geht oft eine verkehrte Anschauung der allgemeinen Dienstpflicht
aus. Man soll aber bei diesen großen Dingen nicht nach Aus-
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