fängniß verübten Diebstähle und Prellereien,
auch eines schon zuvor begangenen
Betrugs, so wie wegen frechen
Lügens vor Gericht, neben der ihm schon
früher wegen mehrerer Diebstähle zuer-15
kannten, aber noch nicht vollzogenen.
zweimonatlichen Festungs-Arbeitsstrafe
zu einem Zusah von einem und
einem halben Monat und zu 2à5
Stockstreichen, so wie zum Ersatz des
Schadens, seiner Haft= und sämtlicher
Untersuchungs-Kosten.
Den 35. Januar wurden verurtheilt:
5. auf den Grund der von dem O.A. Gerichte
Freudenstadt geführten. Unterfi#=chung,
Michael Rothfuß, von Simmersfeld,
O. A. Nagold, wegen mehrerer
gewerbsmäßig verübten, durch Jälschung
erschwerten Betrügereien und
Betrugs-Versuche, neben der Verbindlichkeit
zum Ersatz des verursachten
Schahens und zu Bezahlung seiner
Haft = und sämtlicher Untersuchungs-Kosten-
zu, viermonratlicher Fesungs-Arheitastrafe;
6. Michael Wuchter, von Ofterdingen,
O. A. Rottenburg, wegen thätlicher und
wrtlicher Injurken gegen feinen Vater,
sodann wegen Widersetzlichkeit gegen
obrigkeitliche Diener, auch grober Be-—
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schimpfung und Drohung gegen seine
Vorgesetzte, insbesondere gegen seinen
Ortsvorstand, endlich wegen Conkubinats,
welche Verbrechen jedoch in
formeller Beziehung zum Theil als gemildert
erscheinen, neben der Verbindlichbeit
zu Bezahlung seiner Haft= und
& der Untersuchungs= Kosten zu drei
und einhalbmonatlicher Festungs=Arbeitsstrase;
Martin Leyh, von Rübgarten, O. A.
Tübingen, auf den Grund der von dem
O.A.Gerichte Rottenburg geführten Untersuchung
wegen eines großen und
wiederholten, im rechtlichen Sinn fünften
Diebstahls, neben der Verbindlichkeit
zu Bezahlung seiner Haft= und sämtlicher
Untersuchungs-Kosten zu fünfzehenmonatlicher
Zuchthausstrase in
Markgröningen und nachheriger Einschlieftung
in ein Zwangs-Arbeitshaus
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer eines Jahrs;
. Catharine Stephan, von Oberboihingen,
O. A. Nuͤrtingen, auf den Grund
der von dem O. A. Gerichte Tuͤbingen gefuͤhrten
Untersuchung, wegen wiederholten
Vagirens und unzuͤchtigen Lebens,
sodann wegen verbotswidrigen Wiedereintritts
in die Residenz und Angabe
eines falschen Namens, auch wegen Luͤ-