260. Friedensbilder über Todesweh. 309
suchte der König wiederum das Lazaret und trat sofort auf den
Infanteristen zu, drückte ihm freundlich die Hand und tröstete ihn.
Todtenbleich, mit halbgebrochenen Augen starrte er ins Leere.
Kaum jedoch hatte er seinen König erkannt, als er sich mit der
letzten Kraft seines Körpers emporrichtete. den König mit leuchten-
den Angen anblickte und sagte: „Majestät, ich werde Ihrer ewig
gedenken, auch dort oben. — Amen.“ Ermattet sank er zurück,
und ein leises Röcheln vorkündete, dass er ausgelitten hatte. —
Der Kaiser trat hinzu, schloss ihm sanft die Augen. und eine
Thräne rollte dem greisen Fürsten in den weissen Bart.
260. Friedensbilder über Todesweh.
J.
Unter dem rothen Kreuze. Die Bestimmungen des
sogenannten Genfer Dertrages (Convention) haben in den
Kriegsjahren 1870 und 1871 viel Segen gestiftet und viel Elend
gemildert. — Dieselben enthalten folgendes:
Alle Feldlazarete und Militär-Bospitäler, die Kranke und
Derwundete enthalten, sind neutral, d. h. es darf von beiden
kriegführenden Dölkern auf sie nicht geschossen werden. Sbenso
sind alle Aerzte und Wärter, die zu ihnen gehören, alle, die
Derwundete transportiren, und alle Feldgeistlichen unantastbar
und dürfen nicht gefangen genommen werden. Dorrätbe,
LCebensmittel und Deilmittel, die für die Lazarete herbeigeführt
werden, darf der Feind nicht wegnehmen, wie es sonst im
Kriege geschiebt. Auch alle Landesbewohner, die den Der-
wundeten zu Hilfe eilen, sollen geschont werden und frei bleiben.
Jeder Derwundete, der in einem Kause aufgenommen und
verpflegt wird, dient diesem RKause als Schutz, so daß dasselbe
von Einquartierung und von einem Theile der Kriegssteuern
frei bleibt. Derwundete oder kranke Krieger sollen ausgenommen
und gepflegt werden ohne Unterschied, zu welchem Dolke sie
auch gehören mögen. Sind sie hergestellt, so werden sie in
ihre Dheimat entlassen, wenn sie nicht mel#r zum Dienste taug-
lich sind. Wenn sie aber noch diensttauglich sind, so müssen
sie bei der Entlassung versprechen, während dieses Krieges nicht
mehr die Waffen zu führen. Allle Bospitäler und Lazarete
sollen eine deutliche, erkenn bare und gleichförmige Fahne haben,
die ein rothes Kreuz im weißen Felde zeigt. Auch alle
Aerzte, Feldgeistlichen, ärter, Krankenträger, barmberzige
Schwestern, Felddiakonen, Diakonissen und die Mitglieder des
Johanniterordens tragen am linken Arme eine weiße Binde
mit dem rothen Kreuze.
II.
Aus einem Schreiben vom Kriegsschauplatze.
Es war viel Elend, Jammer und Schmerz auf dem engen