Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

a)  Stempelmarken.



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§  167.

(1)  Die  Grundstücksstempelmarken  dürfen  nur  bei  Abgabebeträgen  bis  zu  1000  Mark
einschließlich  verwendet  werden.

(2)  Sie  lauten  über  Wertbeträge  von  10,  20,  40,  50  Pfennig,  1,  1½,  2,  2½,
3,  4,  5,  10,  15,  20,  25,  50,  100,  200,  300,  400  und  500  Mark.

(3)  Die  Grundstücksstempelmarken  bestehen  aus  drei  in  Bild  und  Druckausführung
voneinander  verschiedenen  Gruppen.

(4)  Die  Marken  der  ersten  Gruppe  umfassen  die  Werte  von  10  bis  50  Pfennig,
sind  in  einfarbigem  Buchdruck  ausgeführt  und  haben  folgende  Farbentönungen:  10  Pfennig
rot,  20  Pfennig  blau,  40  Pfennig  olive,  50  Pfennig  brann.  Sie  sind  einschließlich  der
gezähnten  weißen  Ränder  38,  mm  hoch  und  30  mm  breit.  Das  Mittelfeld  zeigt  auf
getöntem  Grunde  einen  nach  rechts  blickenden  weiblichen  Idealkopf  in  Seitenansicht  mit
einem  Eichenkranz  im  Haar.  In  dem  oberen  Rande  befindet  sich  die  Inschrift  „DEUTSCHES
REILCH“  hell  auf  dunklem  Grunde.  Zu  beiden  Seiten  wird  das  Mittelfeld  durch  leicht
geschweiste  Leisten  begrenzt,  die  im  oberen  Teile  dunkle  Ornamente  auf  weißem  Grunde,
im  unteren  Teile  die  Wertziffer  auf  punktiertem  Grunde  tragen.  Darunter  folgt  in  der
ganzen  Breite  der  Marke  ein  leicht  guillochiertes  Feld,  an  das  sich  als  untere  Begrenzung
das  Wort  „GRUNDSTUCKSSTEMDPEL“,  dunkel  auf  hellem  Grunde,  anschließt.

(5)  Die  Marken  der  zweiten  Gruppe  umfassen  die  Werte  von  1  bis  5  Mark,  sind
in  zweifarbigem  Buchdruck  ausgeführt  und  unterscheiden  sich  durch  folgende  Farbentönungen:
1  Mark  braun,  1½  Mark  grün,  2  Mark  violett,  2½  Mark  rot,  3  Mark  blau,  4  Mark
graugrün,  5  Mark  silbergrau.  Sie  sind  ebenfalls  38,,  mm  hoch  und  30  mm  breit.  Das
Mittelfeld  zeigt  das  Brustbild  einer  mit  Kaiserkrone  und  Eichenkranz  geschmückten  Germania
in  Vollansicht  auf  dunklem  Grunde.  Hinter  dem  Kopfe  wird  ein  fliegender  Adler  sichtbar.
Der  obere  Rand  trägt  die  Inschrift  „DlUTSCHES  RELTLCH“  hell  auf  dunklem  Grunde.
In  den  unteren  beiden  Ecken  des  Mittelfeldes  befinden  sich  zwei  quadratische  Felder  mit
der  Wertziffer,  welche  dunkel  auf  hell  punktiertem  Grunde  steht.  Zwischen  diesen  beiden
Feldern  ist  das  Wort  „MAkR  K"  in  heller  Schrift  auf  dunklem  Grunde  als  schmales
Band  angebracht.  Darunter  folgt  in  der  ganzen  Breite  der  Marke  ein  leicht  guillochiertes
Feld,  an  das  sich  als  untere  Begrenzung  das  Wort  „GRIUNDSTUCKSSTEMNMPEL¼,
dunkel  auf  hellem  Grunde,  anschließt.  Die  Marken  sind  auf  den  beiden  Längsseiten  mit
einer  feinen  Einfassung  versehen.

(6)  Die  Marken  der  dritten  Gruppe  umfassen  die  Werte  von  10  bis  500  Mark,
sind  in  Kupferdruck  ausgeführt  und  haben  folgende  Farbentönungen:  10  Mark  rot,
15  Mark  blau,  20  Mark  braun,  25  Mark  gelbbraun,  50  Mark  grün,  100  Mark  rotviolett,
  200  Mark  rot,  300  Mark  blau,  400  Mark  brann,  500  Mark  blauviolett.  Sie