PERSONEN (REP. S. 19—23) 171
90. Welche Stellung nahmen die Juden im Mittelalter ein?
91. Was verstand man unter vergeleiteten, was unter
unvergeleiteten Juden?
92. Welche rechtliche Vortheile waren den Juden zugestanden?
93. In welcher Weise waren die Juden rechtlich beschränkt
?
94. Wann und wodurch wurden die privatrechtlichen
Beschränkungen der Juden beseitigt?
95. Wer ist Einheimischer, wer Fremder?
96. Was ist Indigenat?
97. Welche Arten von Indigenat unterschied man zur
Zeit des ersten Deutschen Reiches?
98. Welche Bestimmung enthält die Reichs-Verfassung
über das Indigenat?
99. WelcheStellung nahm ursprünglich der Fremde ein?
100. Worin bestand das zus albinagii?
101. Wie ist gegenwärtig die Stellung der Fremden in
privatrechtlicher Beziehung?
102. Welche Voraussetzung hat die Reichsangehörigkeit?
103. Wer wird forensis genannt?
104. Was versteht man unter landsassiatus plenus —
l. minus plenus?
105. Was versteht man unter Abschoss, und welche
sind die lateinischen Bezeichnungen dafür?
106. Was versteht man unter Nachsteuer, und welche
sind die lateinischen Bezeichnungen dafür?
107. Wem stand das Recht auf Erhebung von Abzugsgeldern
zu?
108. Inwieweit führte die deutsche Bundesakte und inwieweit
die Reichsverfassung Freizügigkeit ein?
109. In welchem Falle kann jetzt noch ausserdeutschen