Full text : Deutsches Privatrecht.




PERSONEN  (REP.  S.  19—23)  171

90.  Welche  Stellung  nahmen  die  Juden  im  Mittelalter  ein?
91.  Was  verstand  man  unter  vergeleiteten,  was  unter

unvergeleiteten  Juden?

92.  Welche  rechtliche  Vortheile  waren  den  Juden  zugestanden?



93.  In  welcher  Weise  waren  die  Juden  rechtlich  beschränkt

  ?

94.  Wann  und  wodurch  wurden  die  privatrechtlichen

Beschränkungen  der  Juden  beseitigt?

95.  Wer  ist  Einheimischer,  wer  Fremder?
96.  Was  ist  Indigenat?
97.  Welche  Arten  von  Indigenat  unterschied  man  zur

Zeit  des  ersten  Deutschen  Reiches?

98.  Welche  Bestimmung  enthält  die  Reichs-Verfassung

über  das  Indigenat?

99.  WelcheStellung  nahm  ursprünglich  der  Fremde  ein?
100.  Worin  bestand  das  zus  albinagii?
101.  Wie  ist  gegenwärtig  die  Stellung  der  Fremden  in

privatrechtlicher  Beziehung?

102.  Welche  Voraussetzung  hat  die  Reichsangehörigkeit?
103.  Wer  wird  forensis  genannt?
104.  Was  versteht  man  unter  landsassiatus  plenus  —

l.  minus  plenus?

105.  Was  versteht  man  unter  Abschoss,  und  welche

sind  die  lateinischen  Bezeichnungen  dafür?

106.  Was  versteht  man  unter  Nachsteuer,  und  welche

sind  die  lateinischen  Bezeichnungen  dafür?

107.  Wem  stand  das  Recht  auf  Erhebung  von  Abzugsgeldern

  zu?

108. Inwieweit  führte  die  deutsche  Bundesakte  und  inwieweit
  die  Reichsverfassung  Freizügigkeit  ein?
109. In  welchem  Falle  kann  jetzt  noch  ausserdeutschen