Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  aus-Bezeichnung


der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,

 

 

 

 

Bezeichnung  der  Stellen.  sclließlich  wwestimmten  wenn  es  nicht  die  Behörde  Bemerkungen.
Umfouge  dieselben  selbst  ist,  bei  welcher  die  Anvorbehalten
  fin..  stellung  gewünscht  wird.
11.  Technische  Hochschuleus:
*Büreaubeamte.  mindestens  zur  Die  Rektoren  der  Kö-Hälfte.
  niglichen  technischen
.  Hochschulen.
12.  Königliche  Charits  und  Justitut  für
Infektionskrankheiten  zu  Berlin:
*  Büreaubeamte,  mindestens  zur  —
Käffte
*Oekonomie=  und  Stationsbeamte.  zu  drei  Vierteln.  —
13.  Unter  Staatsverwaltung  stehende
Stiftungsfonds:
Büreaubeamte.  mindestens  zur  Die  Verwaltungen  der
Hälfte.  betreffenden  Stiftungen.

14.  Kirchliche  Institute,  welche  aus  staatlichen
  oder  städtischen  Fonds  unterhalten
  werden:
Die  Stellen  der  Küster  und  Orga-  –  —
nisten,  sofern  solche  nicht  zugleich
öffentliche  Lehrer  sind,  der  Kalkanten,
  Kirchendiener,  Glöckner,
Todtengräber  und  andere  niedere
Kirchenbediente.
X.  Kriegsministerium.
1.  Berwaltung  des  Zeughanfes  zu  Berlin:
Sekretär  und  Registrator,  —
»Oberzeugwart,  —  —
Zeugwarte,  —  Tre  et
Aufrückens  nur  mit

Maschinist  und  Heizer.

2.  Kshansche  großes  Militär-Waisenaus:


a)  Hauptkasse  zu  Berlin:
Rendant,
Kontroleur  und  Kassirer;

 

Direktorium  des  Potsdamschen
  großen
Militär-Waisen- 



hauses  zu  Berlin

 

Wächterns  bei  der  Werwaltung
  des  Zeughauses
besetzt.