Full text : VHD-Reglement.

Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

$  25.  Das  Gesetz  über  den  Kriegs-  und
Belagerungszustand.

A.  Inkraftsetzung  des  Kriegs-  und  Belagerungszustands.

Am  31.  Juli  1914  erklärte  der  Deutsche  Kaiser  das  Deutsche  Reich
gemäß  Artikel  68  der  Reichsverfassung  in  den  Kriegszustand*.  Mit
dieser  Erklärung  trat  zugleich  das  preußische  Gesetz  über  den
Belagerungszustand  in  Kraft.  Von  diesem  Zeitpunkt  an  ändert  sich
der  Rechtszustand  im  gesamten  deutschen  Bundesgebiet:  Es  wird  eine
Militärverwaltung  eingerichtet,  die  unter  dem  Oberbefehl  des
Deutschen  Kaisers  steht.  Alle  deutschen  Zivilverwaltungen  sind  dieser
Militärverwaltung  unterstellt  und  wirken  im  Rahmen  ihrer  Weisungen.


*  RGBIl  1914,  S.  263.

„Der  Augenblick,  in  dem  der  Reichstag  sich  anschickt,  angesichts
des  Ausbruch  des  Krieges  die  Gesetze  zu  votieren,  die  für  den  Krieg
und  für  das  wirtschaftliche  Leben  der  Nation  während  des  Krieges
die  sichere  Grundlage  zu  bieten  bestimmt  sind,  ist  ein  feierlicher
und  tiefernster,  aber  zu  gleicher  Zeit  ein  unendlich  großer  und
erhebender.  Schwere  Lasten  müssen  dem  ganzen  Volke  auferlegt,
schwere  Opfer  von  jedem  einzelnen  gefordert  werden.  Aber  es  gibt
niemanden  im  ganzen  Deutschen  Reiche,  der  nicht  ein  volles
Verständnis  für  das  hätte,  was  auf  dem  Spiele  steht,  und  freudig
diese  Lasten  zu  übernehmen  und  diese  Opfer  dem  Vaterland
darzubringen  bereit  ist.“

Quelle:  Reichskanzler  Dr.  v.  Bethmann  Hollweg  am  4.  August  1914  im  Reichstag.

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