— 155 —
Wirklich sandte der Wiener-Hof den General Gra-
fen St. Julien im Juli sogleich nach Paris, um dort
mit dem ersten Konsul über die Grundlagen eines Frie-
dens zu unterhandeln, auf welche er selbst, nach dem
Vertrage zu Alessandria hingedeutet hatte. Auch wurden
(28ten Juli) vorläufige Friedensbedingungen zu Paris
abgeschlossen. Allein Oesterreich konnte damals noch nicht
frei handeln. Es war durch den brittischen Subsidien-
Tractat gefesselt, vermöge dessen es, ohne Englands
Zustimmung, für sich abgesondert, keinen Frieden ein-
gehen durfte. Großbrittannien aber, welches, als Han-
delsstaat, mehr Furcht vor Frankreichs Ruhe, denn, als
insularische Seemacht, vor Frankreichs Waffen hatte,
verwarf alle Friedens--Gedanken, um nicht früh oder
spät in jenem thätigen, gewerbfleißigen, unternehmen-
den Nachbar einen Nebenbuhler in Beherrschung der
Weltmeere und des Welthandels erwachen zu sehen.
Der Wiener-Hof versagte also der vom Grafen
St. Julien zu Paris vorläufig geschlossenen Ueberein-
kunft seine Genehmigung, machte aber, um wenigstens
Zeit zu gewinnen, vereint mit England, dem ersten
Konsul neue Vorschläge, welche jedoch den Wiederau-
fang der Feindseligkeiten von Seiten Frankreichs zur
unausweichlichen Folge haben mußten. Zwar auch
Buonaparte hatte dem brittischen Ministerium Vor-
schläge zu einem Waffenstillstand auf dem Meere gegeben.
Doch keinem Theile war es nun bei diesen Unterhandlun-
gen Ernst; sondern jeder beuutzte die eingetretene kurze
Ruhe der Heere nur zu den angestrengtesten Rüstungen.
Oesterreich ergänzte sogleich die Lücken in seinen
Streitmassen, both die ungarische Insurrection auf, be-