Full text: Handbuch des Öffentlichen Rechts. Band III.1.1. Das Staatsrecht des Königreichs Bayern. (1)

Verschiedene Umstände, so im Sommer 18984 Berufsgeschäfte, dann längeres Umwohl-= 
sein, haben es zu meinem großen Bedauern veranlaßt, daß die zweite Lieferung meines 
Bayerischen Staatsrechtes später zum Abschluß kam, als ich erwartet hattie. Ich hoffe 
nunmehr die Arbeit rascher fördern zu können. 
Erlangen, im September 1885. 
Dr. W. Vogel. 
Da die Vollendung des „bayerischen Staatsrechtes“ aus den oben angeführten 
Gründen sich unerwartet lange hinzieht, wird 
die Subseription 
auf das Werk am 31. Dezember 1885 geschlossen. 
Zu dem bisherigen Preise von M. 1. — Lieferung erhalten somit die Fort- 
setzung nur diejenigen Käufer des Werkes, welche vor dem 1. Januar 1886 subseribirt 
haben. 
Der Ladenpreis der Lieferung — auch der bioher erschienenen 
1 u. 2 — beträgt vom 1. Januar 1886 an M. 2. — statt M. 1. —. 
Die unterzeichnete Verlagshandlung bringt dies hiermit ausdrücklich zur allgemeinen 
Kenntniß, und wird sich in Reclamationssällen auf diese Bekanntmachung berufen. 
Freiburg i. B., 30. September 1885. 
Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr. 
Berichtigung: Auf Seite 77 Zeile 10 v. o. ist zu lesen: „constitutionellen Rechten"
	        
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