Full text: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

Der Adel. 299 
nähren, wenn nicht namentlich die jüngeren Söhne der Familie am 
Hoflager des Landesherrn oder auf dessen Schlössern oder im Gefolge 
anderer Großen oder in geistlichen Stiftern, Orden und Pfründen 
Mittel zum standesmäßigen Unterhalte gefunden hätten. Ueberdies 
waren in den häufigen Fehden gar viele dieser Ritterguts-Inhaber 
untergegangen, und namentlich im 15. Jahrhundert finden sich deshalb 
schon mehrere Rittersitze an einem Orte zu Einem vereinigt, der da- 
durch oft 18, 24 und mehr Hufen zählte. Dies Streben, den ur- 
sprünglichen Besitz zu mehren um auskömmlichen Unterhalt zu gewinnen, 
mußte besonders da hervortreten, als der deutsche Orden das Herzog- 
thum Preußen verlor und durch die Kirchenreform die Aussicht schwand, 
die jüngeren Söhne in den Besitz von Pfründen setzen zu können. 
Bei der Auflösung der Bisthümer und Klöster in der Mark gingen 
zwar viele der geistlichen Güter in die Hände von Adligen über, doch 
waren es immer nur einzelne von ihnen, welche daraus Nutzen zogen, 
während der ungleich größere Theil des niederen Adels, der unbe- 
schlossenen Zaunjunker, sich um so mehr auf seinen geringen Landbesitz 
angewiesen sah, als bei dem langen Friedens-Zustand in der Mark 
sich wenig oder gar keine Gelegenheit fand, Kriegsdienste zu leisten 
und dadurch eine angemessene Existenz zu gewinnen. Nicht minder 
fehlte die Gelegenheit zu Staats-Aemtern zu gelangen, weil dazu ein 
fleißiges Studium des neuen auf das römische gegründeten Rechts 
nothwendig war, zu welchem dem dürftigen Adel die Mittel und auch 
lange die Lust fehlte. Diese Noth hatte zunächst das Gute, daß der 
Adlige, jetzt selber auf den Ackerbau angewiesen, Ländereien unter den 
Pflug nahm, die bisher müßig gelegen hatten. Da aber auch dies 
Mittel nicht ausreichte, so machte er von dem ihm vorbehaltenen Rechte 
Gebrauch, in den Dörfern, wo er irgendwelche gutsherrliche Rechte 
ausübte, Bauern aus ihrem Besitze für mäßigen Taxwerth auszukaufen, 
ein Vorrecht, das erst König Friedrich II. 1749 aufhob. Aus diesem 
neu erworbenen Besitze wurden Vorwerke, Schäfereien und Meiereien 
gebildet, auf welchen die jüngeren Söhne der Familie angesetzt wurden, 
und schon 1593 wurde deshalb ein Verbot dagegen erlassen, bei jedem 
Todesfall von Gutsherren einen Bauer auszukaufen, um dessen Gut 
als einen Wittwensitz einzurichten, das mit dem Tode der Wittwe 
#um Hauptgute geschlagen wurde und nun als steuerfreies Rittergut 
galt. 
Sorgte auf diese Weise der niedere Adel für seine Familie auf 
eine Weise, welche zwar ihm von großen Nutzen wurde, dem Staate 
aber gefährlich zu werden drohte, so war doch andererseits die Gefahr 
nicht gering für ihn, allmählich ganz zu verbauern. Da aber trat 
der dreißigjährige Krieg ein, der bei allen seinen Uebeln für den Adel 
bessere Zustände herbeigeführt hat. Ein großer Theil des Adels nahm 
in den Heeren von Freund und Feind Kriegsdienste, und je mehr 
von ihnen dabei ihren Tod fanden, desto häufiger wurde die Gele- 
genheit, jene neu geschaffenen kleinen Rittersitze in Eine Hand gelangen 
zu lassen. Dazu kam noch, daß viele Dörfer ganz verödeten und ihre