Der Adel. 299
nähren, wenn nicht namentlich die jüngeren Söhne der Familie am
Hoflager des Landesherrn oder auf dessen Schlössern oder im Gefolge
anderer Großen oder in geistlichen Stiftern, Orden und Pfründen
Mittel zum standesmäßigen Unterhalte gefunden hätten. Ueberdies
waren in den häufigen Fehden gar viele dieser Ritterguts-Inhaber
untergegangen, und namentlich im 15. Jahrhundert finden sich deshalb
schon mehrere Rittersitze an einem Orte zu Einem vereinigt, der da-
durch oft 18, 24 und mehr Hufen zählte. Dies Streben, den ur-
sprünglichen Besitz zu mehren um auskömmlichen Unterhalt zu gewinnen,
mußte besonders da hervortreten, als der deutsche Orden das Herzog-
thum Preußen verlor und durch die Kirchenreform die Aussicht schwand,
die jüngeren Söhne in den Besitz von Pfründen setzen zu können.
Bei der Auflösung der Bisthümer und Klöster in der Mark gingen
zwar viele der geistlichen Güter in die Hände von Adligen über, doch
waren es immer nur einzelne von ihnen, welche daraus Nutzen zogen,
während der ungleich größere Theil des niederen Adels, der unbe-
schlossenen Zaunjunker, sich um so mehr auf seinen geringen Landbesitz
angewiesen sah, als bei dem langen Friedens-Zustand in der Mark
sich wenig oder gar keine Gelegenheit fand, Kriegsdienste zu leisten
und dadurch eine angemessene Existenz zu gewinnen. Nicht minder
fehlte die Gelegenheit zu Staats-Aemtern zu gelangen, weil dazu ein
fleißiges Studium des neuen auf das römische gegründeten Rechts
nothwendig war, zu welchem dem dürftigen Adel die Mittel und auch
lange die Lust fehlte. Diese Noth hatte zunächst das Gute, daß der
Adlige, jetzt selber auf den Ackerbau angewiesen, Ländereien unter den
Pflug nahm, die bisher müßig gelegen hatten. Da aber auch dies
Mittel nicht ausreichte, so machte er von dem ihm vorbehaltenen Rechte
Gebrauch, in den Dörfern, wo er irgendwelche gutsherrliche Rechte
ausübte, Bauern aus ihrem Besitze für mäßigen Taxwerth auszukaufen,
ein Vorrecht, das erst König Friedrich II. 1749 aufhob. Aus diesem
neu erworbenen Besitze wurden Vorwerke, Schäfereien und Meiereien
gebildet, auf welchen die jüngeren Söhne der Familie angesetzt wurden,
und schon 1593 wurde deshalb ein Verbot dagegen erlassen, bei jedem
Todesfall von Gutsherren einen Bauer auszukaufen, um dessen Gut
als einen Wittwensitz einzurichten, das mit dem Tode der Wittwe
#um Hauptgute geschlagen wurde und nun als steuerfreies Rittergut
galt.
Sorgte auf diese Weise der niedere Adel für seine Familie auf
eine Weise, welche zwar ihm von großen Nutzen wurde, dem Staate
aber gefährlich zu werden drohte, so war doch andererseits die Gefahr
nicht gering für ihn, allmählich ganz zu verbauern. Da aber trat
der dreißigjährige Krieg ein, der bei allen seinen Uebeln für den Adel
bessere Zustände herbeigeführt hat. Ein großer Theil des Adels nahm
in den Heeren von Freund und Feind Kriegsdienste, und je mehr
von ihnen dabei ihren Tod fanden, desto häufiger wurde die Gele-
genheit, jene neu geschaffenen kleinen Rittersitze in Eine Hand gelangen
zu lassen. Dazu kam noch, daß viele Dörfer ganz verödeten und ihre