Full text : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Anlagt  4.

Ses
Ouittungs-Bogen

über  die  Einzahlungen
auf  Sptück  Actien

der

Eisenbahn=  Gesellschaft  Gößnitz=  Gera.

Von
sind  auf  die  von  ihm  gezeichnete
Stuck  Actien
der  Eisenbahn-  Gesellschaft  Gößnitz-Gera

beute  Funizehn  Thaler  —.,  —,„,  Silber-Conr.  per  Ackie,  zusammen

an  das  unterzeichnete  Comite  bei
baar  eingezahlt  worden.  Er  hat  dadurch  verhältnihmäßigen  Antheil  an  dem  gesammten
Eigenthum,  Gewinn  und  Verlust  der  gedachten  Eisenbahn.Gesellschaft  erlangt,  dagegen  aber
auch  die  Verpflichung  übernommen,  auf  jede  Actie  in  den  von  dem  Directorio  der  Gesellschaft
  bestimmten  Fristen  und  Raten  nach  und  nach  unter  Zurechnung  der  geleisteten
ersten  Einzahlung  Einbundert  Thaler  S.,C.  einzuzahlen.

Für  die  Einzahlung  von  Vierzig  Thalern  auf  jede  der  von  ihm  beseichneren
Actien  ist  der  Obengenannte  verhastlich.

Ronneburg,  den  März  1863.

Das  Comité  für  die  Eisenbahn-Gesellschaft  Gößnitz-Gera.
(Stempel.)  Sonnenkalb.

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