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welches von dem Nachsuchenden selbst zu verfassen und zu schreiben ist, hat die Angabe
der persönlichen und der Familienverhältnisse des Nachsuchenden, eine kurze Darstellung
des seitherigen Lebens- und Bildungsgangs, sowie die Erklärung zu enthalten, ob der
Nachsuchende in den Eisenbahn- oder in den Post- und Telegraphendienst einzutreten
und welchem Amt er zunächst zugetheilt zu werden wünscht.
Dem Gesuch sind beizulegen:
1) der Nachweis über das Lebensalter; Personen, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt
haben, werden nicht zugelassen, sofern sie nicht Militäranwärter sind;
2) das Zeugniß eines öffentlich angestellten Arztes über Gesundheit und den Jahren
angemessene, den Anforderungen des Diensts bei den Verkehrsanstalten entsprechende
Körperbeschaffenheit und Rüstigkeit, sowie namentlich über normales Hör= und
Sehvermögen;
3) die Zeugnisse der von dem Nachsuchenden besuchten Lehranstalten über Fleiß, sittliches
Verhalten und die in den einzelnen Unterrichtsfächern erworbenen Kenntnisse;
4) zutreffendenfalls die militärischen Dienstpapiere;
5) wenn der Nachsuchende die Schule schon längere Zeit verlassen hat, amtliche oder
amtlich beglaubigte Zeugnisse über seine Beschäftigung und sein Verhalten in der
Zwischenzeit;
6) ein obrigkeitliches Zeugniß über das eigene Vermögen des Nachsuchenden oder dasjenige
seiner Eltern; im Falle der Minderjährigkeit des Nachsuchenden die Erklärung
seines Vaters oder Vormunds, daß dieser mit dem Eintritt des Nachsuchenden
in den Eisenbahn= oder den Post= und Telegraphendienst einverstanden, auch
Willens und im Stande sei, demselben während des Fachbildungsdiensts, beziehungsweise
bis zu seiner ständigen diätarischen Verwendung oder Anstellung,
angemessenen Unterhalt zu gewähren, sowie für denselben eine Kaution von 1000
zu stellen.
Die für zulassungsfähig erkannten Nachsuchenden werden auf den bestimmten Prüfungstermin
vorgeladen. 8.4
Die Prüfung umfaßt:
1) deutsche Sprache;
2) französische Sprache;
3) lateinische, englische oder italienische Sprache (nach der Wahl des Kandidaten);
4) Mathematik (Arithmetik und Geometrie);