Fulltext access denied for pi gerber_grundzuege_staatsrecht_1880 and pageNo 6
VIII Vorrede.
literarischen oder politischen Atmosphäre seiner Zeit in
sich aufgenommen hat. Am wenigsten wird der Verfasser
bei der vorliegenden Aufgabe der Versicherung
bedürfen, dass er über die Erreichung seiner Ziele ungewiss
ist.
Leipzig, den 30. März 1865
Vorrede zur zweiten Auflage.
Das jetzt in zweiter Auflage erscheinende Buch hat
mehrfache Veränderungen erfahren. Zunächst ist eine
Reihe einzelner ergänzender oder berichtigender Bemerkungen
aufgenommen; sodann ist das Ganze mit
dem staatsrechtlichen Zustande Deutschlands, wie er
sich seit 1866 gestaltet hat, in Uebereinstimmung gebracht
worden, endlich habe ich in mehreren Beilagen
besonders wichtige Punkte ausführlicher erörtert, theils
zu besserer Begründung, theils zur Vertheidigung der
von mir gemachten Aufstellungen. Die vierte Beilage
giebt eine staatsrechtliche Skizze des Norddeutschen
Bundes.
Leipzig, im Januar 1869.