Full text : Der Deutsche Reichstag.

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teil  von  dem  erreichen,  was  Sie  wollen,  Sie  werden  nicht  Ihre  Ideen
ausführen,  Sie  werden  die  Idee  des  Bundes  schädigen.“

Eine  scharfe  Trennung  zwischen  dem  Bundeskanzler  und  dem
Reichstage  führte  der  Etat  für  1870  mit  sich.  In  Bezug  auf  diesen
gingen  die  Hoffnungen  der  Thronrede  nicht  in  Erfüllung.  Hier  fand
die  Regierung  nicht  bloß  die  Liberalen  und  Partikularisten  in  Opposition.
  Der  Widerspruch  der  Konservativen  traf  namentlich  die  Branntweinsteuer-Erhöhung.
  Bis  zum  Jahre  1866  —  so  sagte  die  von
Herrn  v.  d.  Heydt  an  den  Bundeskanzler  gerichtete  Denkschrift  —  war
die  Lage  des  preußischen  Staatshaushalts  eine  günstige.  Die  ordentlichen
  Einnahmen  boten  die  Mittel,  die  sämtlichen  Ausgaben  zu  decken
und  zur  Bestreitung  der  verbliebenen  Restausgaben  die  erforderlichen
Bestände  zu  reservieren,  außerdem  aber  noch  weniger  erhebliche  disponible
  Ueberschüsse  dem  Staatsschatz  zuzuführen  oder  zu  außerordentlichen
  Bedürfnissen  zu  verwenden.  Nach  dem  Rechnungsabschlusse  für
das  Jahr  1866  ergab  sich,  abgesehen  von  den  Kriegskosten,  ein  disponibler
  Ueberschuß  von  7  Millionen  Thalern.  Ein  weniger  günstiges
Resultat  ergab  der  Rechnungsabschluß  für  das  Jahr  1867,  in  welchem
ein  Defizit  von  577,000  Thalern  hervortrat,  das  sich  ungleich  höher
würde  gestaltet  haben,  wenn  nicht  in  den  neuen  Landesteilen  extraordinäre
  Einnahmen  und  Bestände  zur  Deckung  der  Ausgaben  hätten
mitverwendet  werden  können.  Der  Etat  für  das  Jahr  1868  schloß
zwar  in  Einnahme  und  Ausgabe  im  Gleichgewicht  ab,  war  aber  in
der  Wirklichkeit  in  der  Einnahme  nicht  erfüllt  und  in  der  Ausgabe
erheblich  überschritten  worden.  Erst  jetzt  wäre  für  das  genannte  Jahr
ein  Defizit  von  11,219,586  Thalern  zum  Vorschein  gekommen,  besonders
  infolge  der  eingetretenen  Minderüberschüsse,  die  nicht  weniger
als  8,661,662  Thaler  betrugen  (beinahe  4  Millionen  bei  den  indirekten
  Steuern).  Zur  Deckung  des  Defizits  war  bei  dem  Reichstage
resp.  bei  dem  Zollparlamente  die  Bewilligung  neuer  Einnahmen  beantragt,
  deren  Höhe  wie  folgt  zu  berechnen  war:  Branntweinsteuer
(Netto-Einnahme  für  den  Bund)  2,531,800  Thaler,  Biersteuer
1.250,000  Thaler,  Börsensteuer  2,260,000  Thaler,  Gassteuer  425,000
Thaler,  Petroleum  308,000,  Zuckersteuer  an  Zoll  539,000  Thaler,
Quittungsstempel  800,000  Thaler,  Steuer  von  Reisenden  auf  den
Eisenbahnen  3,154,000  Thaler,  Summa  rund  11,268,000  Thaler.

Der  Besteuerung  des  Branntweins,  wie  sie  gleichmäßig  in  Preußen
und  den  übrigen  Norddeutschen  Staaten  (in  Hessen  seit  dem  1.  Juli
1869)  bestand,  lagen  die  Bestimmungen  der  Allerhöchsten  Kabinetts-Ordre

  vom  10.  Januar  1824,  so  wie  des  Gesetzes  vom  19.  April
Robol  sky,  Der  deutsche  Reichstag.  8