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teil von dem erreichen, was Sie wollen, Sie werden nicht Ihre Ideen
ausführen, Sie werden die Idee des Bundes schädigen.“
Eine scharfe Trennung zwischen dem Bundeskanzler und dem
Reichstage führte der Etat für 1870 mit sich. In Bezug auf diesen
gingen die Hoffnungen der Thronrede nicht in Erfüllung. Hier fand
die Regierung nicht bloß die Liberalen und Partikularisten in Opposition.
Der Widerspruch der Konservativen traf namentlich die Branntweinsteuer-Erhöhung.
Bis zum Jahre 1866 — so sagte die von
Herrn v. d. Heydt an den Bundeskanzler gerichtete Denkschrift — war
die Lage des preußischen Staatshaushalts eine günstige. Die ordentlichen
Einnahmen boten die Mittel, die sämtlichen Ausgaben zu decken
und zur Bestreitung der verbliebenen Restausgaben die erforderlichen
Bestände zu reservieren, außerdem aber noch weniger erhebliche disponible
Ueberschüsse dem Staatsschatz zuzuführen oder zu außerordentlichen
Bedürfnissen zu verwenden. Nach dem Rechnungsabschlusse für
das Jahr 1866 ergab sich, abgesehen von den Kriegskosten, ein disponibler
Ueberschuß von 7 Millionen Thalern. Ein weniger günstiges
Resultat ergab der Rechnungsabschluß für das Jahr 1867, in welchem
ein Defizit von 577,000 Thalern hervortrat, das sich ungleich höher
würde gestaltet haben, wenn nicht in den neuen Landesteilen extraordinäre
Einnahmen und Bestände zur Deckung der Ausgaben hätten
mitverwendet werden können. Der Etat für das Jahr 1868 schloß
zwar in Einnahme und Ausgabe im Gleichgewicht ab, war aber in
der Wirklichkeit in der Einnahme nicht erfüllt und in der Ausgabe
erheblich überschritten worden. Erst jetzt wäre für das genannte Jahr
ein Defizit von 11,219,586 Thalern zum Vorschein gekommen, besonders
infolge der eingetretenen Minderüberschüsse, die nicht weniger
als 8,661,662 Thaler betrugen (beinahe 4 Millionen bei den indirekten
Steuern). Zur Deckung des Defizits war bei dem Reichstage
resp. bei dem Zollparlamente die Bewilligung neuer Einnahmen beantragt,
deren Höhe wie folgt zu berechnen war: Branntweinsteuer
(Netto-Einnahme für den Bund) 2,531,800 Thaler, Biersteuer
1.250,000 Thaler, Börsensteuer 2,260,000 Thaler, Gassteuer 425,000
Thaler, Petroleum 308,000, Zuckersteuer an Zoll 539,000 Thaler,
Quittungsstempel 800,000 Thaler, Steuer von Reisenden auf den
Eisenbahnen 3,154,000 Thaler, Summa rund 11,268,000 Thaler.
Der Besteuerung des Branntweins, wie sie gleichmäßig in Preußen
und den übrigen Norddeutschen Staaten (in Hessen seit dem 1. Juli
1869) bestand, lagen die Bestimmungen der Allerhöchsten Kabinetts-Ordre
vom 10. Januar 1824, so wie des Gesetzes vom 19. April
Robol sky, Der deutsche Reichstag. 8