aufmerksam gemacht hatte, geimpft. Daß der Arzt sagte, das Kind
müsse nächstes Jahr doch geimpft werden, beruht für's Erste schon
auf einer Unkenntnis der Gesetze — einem Amtsarzte dürfte so etwas
nicht passieren — denn der § 10 spricht von gänzlichen oder vor-
läufigen Befreiungen und nicht etwa davon, daß jedes Kind bis zum
3. Lebensjahr geimpft sein muß. Ferner ist die Aeußerung, er mache
nur ganz kleine Schnitte, bezeichnend genug.
Siegmund Paul Meyer.
6. Banreuth, 1911, gemeldet von Siegmund Paul Meyer,
Bayreuth,. 15. April 1911:
Elisabethe Ritter, 12 ⅛/
Jahre alt, im Mai 1910
in der Schule geimpft. Vor-
her ganz gesund. Nach der
Impfung starke Schwellung
der Achseldrüsen, die auch
jetzt noch immer mäßig ge-
schwollen sind. An Hand und
Arm zuerst kleine Blaschen,
die zusammenschmolzen; zur
Zeit Zweimarkstückgröße und
kleine ekzematöse Geschwüre
an Ellbogen, Vorderarm und
Hand; 7 Stellen. Es scheint
Vaccina in eccemata zu sein.
Die Geschwüre haben eine
rauhe, nach innen kraterartige
Form. Der rechte, geimpfte
und kranke Arm ist viel
schwächer geblieben, als der
gesunde linke.
7. Banreuth. 1909. Knabe in Windhof, G. B. von B. (ein-
gesegnet 1910) wurde 1909 geimpft, lag 6 Wochen schwer krank dar-
nieder: Lichtmeß 1910: Ausschlag im Gesicht und Mund, Mundfäule,
Zähnebluten, 4 Wochen lang krank. Der Arzt von O. wußte sich
nicht zu helfen (und dem Knaben auch nicht!).
8. Banreuth. 1908. Töchterchen Anna des Bauern J. M. in
W., jetzt 4 Jahre alt, lag 8 Wochen nach der Impfung krank. Es