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Im Kreise Aurich sah ein Impfarzt in vielen Fällen eine
sonst in diesem Maße nicht vorgekommene lebhafte Rötung der
Haut an den Impfstellen, in einzelnen Fällen blaschenförmigen
Ausschlag in der Umgebung der Pusteln und in einem Falle
einen allgemeinen masernartigen Ausschlag.
Im Reg.-Bez. Minden wurde Zmal kurzdauernder friesel-
artiger Hautausschlag festgestellt.
Im Oberamte Sigmaringen wurde ein akutes Ekzem mit
Fieber beobachtet.
i) Aus 11 Regierungsbezirken werden 21 Fälle von Entstehung von
Impfpusteln an nicht geimpften Körperteilen im Anschluß an
die Impfung (generalisierte Vakzine) berichtet.
Im Reg.-Bez. Gumbinnen erkrankte das Kind eines Arztes,
das dieser selbst geimpft hatte. Ein großer Teil des Körpers
überzog sich mit Impfpusteln; es bestand hohes Fieber; das
Kind genas erst nach mehrwöchigem Krankenlager.
Im Reg.-Bezirk Liegnitz übertrug sich ein Erstimpfling durch
Kratzen die Lymphe auf das Gesicht, das mit einem Ekzem be-
haftet war (folglich nicht geimpft werden durfte, weshalb der
Arzt zu bestrafen wäre!) sodaß auf dem Gesicht eine Anzahl
von Pusteln entstand.
Im Reg.-Bez. Merseburg hatte ein Kind, bei dem es zu
generalisierter Vakzine kam, kurz vorher Windpocken gehabt.
Im Reg.-Bez. Arnsberg entwickelten sich in einem Falle an
der Nase und in einem anderen am Arm weitere Impfpusteln
infolge Kratzens an der Impfstelle, und in 3 Fällen kam es zur
Entwicklung von Pusteln über den ganzen Körper.
Im Reg.-Bez. Wiesbaden zeigte ein Kind bei der Nachschau
zwei offenbar durch Kratzübertragung entstandene, gut ausgebildete
Impfpusteln auf der rechten Hinterbacke.
In Köln bekam ein Kind, das an einem fast verheilten,
trockenen Ekzem an den Beinen litt, am zehnten Tage nach der
Impfung eine starke Verschlimmerung der Ekzem-Reste, die sich
mit typischen Impfpusteln bedeckten. Die anfangs bedrohlichen
Erscheinungen schwanden zugleich mit dem Eintrocknen der Pusteln
nach wenigen Tagen.
k) Schließlich werden 2 Fälle von Uebertragung von Impfpusteln
auf andere, nicht geimpfte Personen berichtet.