Alphabetlsches Negister.
Haudelsgeschäste durch das Handelsgesetzbuch nicht be-Eheite.
Wiit auchi im mosatschen nechte der Grund-=satz,
daß die Gestatlung des Belschlafes eine Verzeihung
des von dem andern Ehegatien verübten Ehebruches oder
einen Waict auf das Recht zur Klage enthälto
800 I1 Tit. 1 des preuß. Landr. ist durch 8 1.1
des 8 -Ges. ur CPO. außer Krast gesetzt. Nach
welchem Zeipunkt bemißt sich die Vbsind des (getrennten)
unschuldigen Ehegatten?
Zeitpunkt für die Bemessung der an Stelle der Abfindung
der unschuldigen Ehegattin dieser vom schuldigen Ehehatten
zu reichenden Verpflegungsgelder
Berücksichtigung von Geständnissen rc. in Ehestreitigteiten
In dem Verfahren über den Antrag auf Anordnung einer
einstwelligen Verfügung, welche das Getrenntleben der-Ehefrau
von dem Ehemann während des Scheidungsprozesses
und die Verpflichtung des Ehemonnes, die
Kosten des Unterhalles der Frau während des Getreuntlebens
zu tragen, zum Gegenstande hat, ist der
erth des Streitgegenstandes bezüglich dieser Verpflichtung
gemäß § 3 der CPO. von dem Gerichte nach
freiem Ermessen festzusezen
Eld- Herfahren bei Abänderung der Eidesnorm. ChoO.
Sot 09 des richterlichen Ueberzeugungseides
Eidesanordnung im Urkundenprozesse
Eigenthum: Die erlöschende Verjährung der Vindicationsklage
setzt die gleichzeitige Ersitzung des Eigenthums von
anderer Seite nicht voraus
Einbruch: Zum Begriffe desselben gehört nicht, daß d er
Körper des Stehlenden in das Innere des Gebeides eingedrungen
sei .
Ecnkindichaftunq nach fränk. N. Voraus
Einziehung des Bells, mit welchem der kugerichi
Mäger die Schlinge 1 hat, um das darin gefangene
Wlld an sich zu nehmen, ist weder nach § 40 noch nach
§5 295 des StGB gerechtferligt
Entschädigung: Schadensersahpslicht aus dem Verkaufe
eines mit Schwamm behasteten Hauses, welches zum Abbruch
vom Käufer bestimmt ist
Erbrechen: Das gewaltsame Emporheben einer Thür kann,
auch wenn eine Beschädigung des Verschlusses oder der
Thür nicht eintritt, als Erbrechen eines Behältnisses lm
Sinne des § 213 Biff. 2 des StGB. angesehen werden
Erbtheilung: Nach welcheni- Feitpund“ bemißt sich der
Werihbetrag des es# .
Ersaps Entschädigug
Execution s. Arrest efehl, Subhastation, Vollstreckung.
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