Full text : Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

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                         Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

17.—18.  Nov.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Zweite  Berathung  des

Gesetzesentwurfs  betr.  die  Ausprägung  von  Reichsgoldmünzen.

       Der  Antrag  Mohls  auf  Ausprägung  einer  internationalen  Goldmünze
im  Werthe  von  25  Franken  und  ebenso  der  Antrag  Buhls  auf  Annahme
des  österr.  Guldens  als  Münzeinheit  werden  verworfen  und  §  1  fast  einstimmig
  angenommen.  Bei  §  2  wird  der  norddeutsche  Groschen  und  bei  §  3
das  30-Markstück  (der  bisherige  nordd.  Thaler)  gestrichen.  Graf  Münster
beantragt  hierauf,  das  Bildniß  des  Kaisers  statt  desjenigen  der  Landesherrn
auf  die  Münzen  zu  setzen:  Sein  Antrag  wolle  den  Einzelstaaten  kein  Recht
nehmen,  sondern  ihnen  nur  nicht  ein  Recht  geben,  das  sie  bisher  nicht  besaßen,
nämlich  das  Recht,  Reichsmünzen  zu  prägen.  Möge  man  ihn  daher  wenigstens
  für  die  zweite  Lesung  annehmen,  was  einen  Ausgleich  für  die  dritte
nicht  ausschließen  würde.  Württemb.  Minister  v.  Mittnacht:  Die  §§  5—7
der  Vorlage  sind  aus  der  gemeinschaftlichen  Arbeit  von  vier  Regierungen  hervorgegangen.
  Ihnen  traten  zwei  andere  Bevollmächtigte  bei,  und  so  entstand
die  vorliegende  Fassung  als  das  Werk  eines  Compromisses.  Der  Antrag
Münster  hat  eigentlich  einen  delicaten  Inhalt.  Was  sollte  Sie  nöthigen,  das
Bildniß  der  Landesherren  von  der  deutschen  Münze  verschwinden  zu  lassen?
Was  der  Münzsammler  nach  2—3  Jahrhunderten  von  einer  solchen  Münze
sagen  wird,  darf  uns  gleichgiltig  sein.  Wenn  er  aber  ein  billig  denkender
Mann  ist,  wird  er  sagen:  Diese  Münze  entsprach  der  Verfassung,  die  Deutschland
  vor  200  Jahren  besaß,  denn  diese  Verfassung  war  kein  Einheits-,  sondern
ein  Bundesstaat  und  enthielt  die  Bestimmung:  „Das  Präsidium  im  Bunde
steht  dem  Könige  von  Preußen  zu,  welcher  den  Namen  deutscher  Kaiser  führt."“
Auch  die  Größe  unserer  Zeit  bedarf  des  Zeugnisses  dieser  Münze  nicht.  Unsere
kriegerischen  Erfolge  wurden  nicht  dadurch  beeinträchtigt,  daß  deutsche  Truppen
unter  ihren  eigenen  Fahnen  gekämpft  haben.  Das  Bildniß  des  Kaisers  wird
ja  in  dem  größten  deutschen  Staate,  verbreitet,  und  es  wird  jedem  deutschen
Herzen  so  eingeprägt  sein  und  bleiben,  daß  es  fast  klein  erscheint,  einen  Gewinn
darin  zu  suchen,  daß  alle  deutschen  Münzen  es  tragen  sollen.  (Beifall.)  Fürst
Bismarck:  Aus  dem  Antrag  Münster  erwächst  kein  Vortheil  für  das  Reich.
Wenn  einer  von  Ihnen  eine  Ueberzeugung  hat,  mag  sie  auch  von  mehr  theoretischer
  als  practischer  Bedeutung  sein,  so  hindert  ihn  nichts,  ihr  hier  in
Gestalt  eines  Antrages  practische  Geltung  zu  geben.  Die  Folgen  davon,  wie
viele  sorgfältig  gesponnene  Fäden  dadurch  zerrissen  werden,  sind  ihm  vollständig
gleichgiltig,  und  wenn  er  von  dieser  Stelle  darauf  aufmerksam  gemacht  wird,
so  ist  er  berechtigt,  zu  antworten:  Ich  rede  nach  meiner  Ueberzeugung.  Nun,
m.  H.,  ich  habe  auch  meine  Ueberzeugungen,  und  hätte  ich  denen  immer  unbedingt
  folgen  wollen,  so  wären  wir  im  Frieden  nicht  so  weit  gekommen,  wie  wir
gekommen  sind.  Wir  haben  nicht  das  Recht,  beliebig  nach  unseren  Ueberzeugungen
  zu  sprechen,  sondern  müssen  uns  die  Wirkung  vergegenwärtigen,
die  das  Aussprechen  auf  die  politischen  Dinge  hat.  Daß  unser  System  nicht
ganz  ohne  Verdienst  geblieben  ist,  wird  Ihnen  ein  Rückblick  auf  den  Stand
unserer  Einigungsbestrebungen  heute  vor  einem  Jahre  bestätigen.  Ich  habe
manchen  Ueberzeugungen,  die  ich  hatte,  nicht  das  Recht  gehabt,  Ausdruck  zu
geben;  ich  habe  erreichen  müssen,  was  zu  erreichen  war.  Nach  wochenlanger
schwieriger  Arbeit  ist  nun  hier  ein  Compromiß  zu  Stande  gekommen,  für
welches  die  preußische  Regierung  durch  ihren  Antheil  an  dem  Beschlossenen
einzustehen  verpflichtet  ist.  Thue  ich  Das  nicht,  so  verliere  ich  im  Schooße
des  Bundesrathes  das  Vertrauen,  dessen  ich  bedarf,  um  solche  Compromisse
in  Zukunft  zu  Stande  zu  bringen.  Wenn  es  sich  um  Interessen  des  Reiches
handelt,  durch  die  seine  Einheit,  seine  Dauer,  sein  Vortheil  wirklich  bedingt
ist,  dann  habe  ich  auch  gezeigt,  daß  die  particularistischen  Bedenken  unserer
Bundesgenossen  mich  unter  Umständen  nicht  abhalten,  unser  Abstimmungsrecht
und  unsere  Majorität  im  Bundesrath  so  weit  geltend  zu  machen,  als  es  die