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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
17.—18. Nov. (Deutsches Reich.) Reichstag: Zweite Berathung des
Gesetzesentwurfs betr. die Ausprägung von Reichsgoldmünzen.
Der Antrag Mohls auf Ausprägung einer internationalen Goldmünze
im Werthe von 25 Franken und ebenso der Antrag Buhls auf Annahme
des österr. Guldens als Münzeinheit werden verworfen und § 1 fast einstimmig
angenommen. Bei § 2 wird der norddeutsche Groschen und bei § 3
das 30-Markstück (der bisherige nordd. Thaler) gestrichen. Graf Münster
beantragt hierauf, das Bildniß des Kaisers statt desjenigen der Landesherrn
auf die Münzen zu setzen: Sein Antrag wolle den Einzelstaaten kein Recht
nehmen, sondern ihnen nur nicht ein Recht geben, das sie bisher nicht besaßen,
nämlich das Recht, Reichsmünzen zu prägen. Möge man ihn daher wenigstens
für die zweite Lesung annehmen, was einen Ausgleich für die dritte
nicht ausschließen würde. Württemb. Minister v. Mittnacht: Die §§ 5—7
der Vorlage sind aus der gemeinschaftlichen Arbeit von vier Regierungen hervorgegangen.
Ihnen traten zwei andere Bevollmächtigte bei, und so entstand
die vorliegende Fassung als das Werk eines Compromisses. Der Antrag
Münster hat eigentlich einen delicaten Inhalt. Was sollte Sie nöthigen, das
Bildniß der Landesherren von der deutschen Münze verschwinden zu lassen?
Was der Münzsammler nach 2—3 Jahrhunderten von einer solchen Münze
sagen wird, darf uns gleichgiltig sein. Wenn er aber ein billig denkender
Mann ist, wird er sagen: Diese Münze entsprach der Verfassung, die Deutschland
vor 200 Jahren besaß, denn diese Verfassung war kein Einheits-, sondern
ein Bundesstaat und enthielt die Bestimmung: „Das Präsidium im Bunde
steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen deutscher Kaiser führt."“
Auch die Größe unserer Zeit bedarf des Zeugnisses dieser Münze nicht. Unsere
kriegerischen Erfolge wurden nicht dadurch beeinträchtigt, daß deutsche Truppen
unter ihren eigenen Fahnen gekämpft haben. Das Bildniß des Kaisers wird
ja in dem größten deutschen Staate, verbreitet, und es wird jedem deutschen
Herzen so eingeprägt sein und bleiben, daß es fast klein erscheint, einen Gewinn
darin zu suchen, daß alle deutschen Münzen es tragen sollen. (Beifall.) Fürst
Bismarck: Aus dem Antrag Münster erwächst kein Vortheil für das Reich.
Wenn einer von Ihnen eine Ueberzeugung hat, mag sie auch von mehr theoretischer
als practischer Bedeutung sein, so hindert ihn nichts, ihr hier in
Gestalt eines Antrages practische Geltung zu geben. Die Folgen davon, wie
viele sorgfältig gesponnene Fäden dadurch zerrissen werden, sind ihm vollständig
gleichgiltig, und wenn er von dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht wird,
so ist er berechtigt, zu antworten: Ich rede nach meiner Ueberzeugung. Nun,
m. H., ich habe auch meine Ueberzeugungen, und hätte ich denen immer unbedingt
folgen wollen, so wären wir im Frieden nicht so weit gekommen, wie wir
gekommen sind. Wir haben nicht das Recht, beliebig nach unseren Ueberzeugungen
zu sprechen, sondern müssen uns die Wirkung vergegenwärtigen,
die das Aussprechen auf die politischen Dinge hat. Daß unser System nicht
ganz ohne Verdienst geblieben ist, wird Ihnen ein Rückblick auf den Stand
unserer Einigungsbestrebungen heute vor einem Jahre bestätigen. Ich habe
manchen Ueberzeugungen, die ich hatte, nicht das Recht gehabt, Ausdruck zu
geben; ich habe erreichen müssen, was zu erreichen war. Nach wochenlanger
schwieriger Arbeit ist nun hier ein Compromiß zu Stande gekommen, für
welches die preußische Regierung durch ihren Antheil an dem Beschlossenen
einzustehen verpflichtet ist. Thue ich Das nicht, so verliere ich im Schooße
des Bundesrathes das Vertrauen, dessen ich bedarf, um solche Compromisse
in Zukunft zu Stande zu bringen. Wenn es sich um Interessen des Reiches
handelt, durch die seine Einheit, seine Dauer, sein Vortheil wirklich bedingt
ist, dann habe ich auch gezeigt, daß die particularistischen Bedenken unserer
Bundesgenossen mich unter Umständen nicht abhalten, unser Abstimmungsrecht
und unsere Majorität im Bundesrath so weit geltend zu machen, als es die