Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

M  2.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  24.  Januar  1884.

 

Inhalt.
Königliche  Verordnung  in  Betreff  der  Eisenbahndienstprüfungen.  Vom  13.  Jannar  1884.

 

Küönigliche  Verordnung  in  Betreff  der  Eisenbahndienstprüfungen.
Vom  13.  Januar  1884.

Karl,  ovon  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie
folgt:

S.  1.

Die  Prüfungen  für  die  Aemter  im  mittleren  und  höheren  Eisenbahnbetriebs=  und
Verwaltungsdienst  theilen  sich  in  eine  niedere  und  eine  höhere  Dienstprüfung.

Für  die  technischen  Aemter  bestehen  besondere  Prüfungen.

§.  2.

Die  Befähigung  zu  den  Stellen  der  Bureauassistenten,  Kassenassistenten,  Buchhalter
der  Eisenbahnhauptmagazins=  und  Montirungsverwaltung,  Eisenbahnsekretäre,  Expeditoren,
Buchhalter  bei  der  Hauptkasse,  Vorstände  der  Montirungs=  und  Inventarverwaltung,
Materialverwalter  Bahnhof-(Güterexpeditions-)  Kassiere,  Bahnhofverwalter  II.  Klasse,

päckabferti  sbeamten,  Güterabferti  äs  beamten  und  Buchhalter  bei  den  Werkstätten,

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