M 2.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 24. Januar 1884.
Inhalt.
Königliche Verordnung in Betreff der Eisenbahndienstprüfungen. Vom 13. Jannar 1884.
Küönigliche Verordnung in Betreff der Eisenbahndienstprüfungen.
Vom 13. Januar 1884.
Karl, ovon Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums verordnen und verfügen Wir, wie
folgt:
S. 1.
Die Prüfungen für die Aemter im mittleren und höheren Eisenbahnbetriebs= und
Verwaltungsdienst theilen sich in eine niedere und eine höhere Dienstprüfung.
Für die technischen Aemter bestehen besondere Prüfungen.
§. 2.
Die Befähigung zu den Stellen der Bureauassistenten, Kassenassistenten, Buchhalter
der Eisenbahnhauptmagazins= und Montirungsverwaltung, Eisenbahnsekretäre, Expeditoren,
Buchhalter bei der Hauptkasse, Vorstände der Montirungs= und Inventarverwaltung,
Materialverwalter Bahnhof-(Güterexpeditions-) Kassiere, Bahnhofverwalter II. Klasse,
päckabferti sbeamten, Güterabferti äs beamten und Buchhalter bei den Werkstätten,
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