Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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nach  Sportelpreisen  berechnet  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evaugelischen
  Consistorium  vorschriftmaͤßig  zu  melden.

2)  Da  auf  die  fruͤhere  Einladung  zur  Meldung  um  die  erledigte  evangelische
Pfarrei  Althengstaͤtt,  Dekanats  Calw,  nur  zwei  zur  Bewerbung  um  einen  Dienst
zweiter  Elasse  berusene  Candidaten  sich  gemeldet  haben,  und  zum  Behufe  des  Vorschlages
  nchrever  ·  Candidaten  eine  groͤßere  Conkurrenz  gewuͤnscht  wird,  so  wird  unter
Beziehung  auf  Nr.  46,  S.  347  des  Regierungsblattes  vom  vorigen  Jahre,  worin  die
Verhältnisse  der  erwähnten  Pfarrstelle  angegeben  sind,  der  Aufruf  zur  Bewerbung  um
dieselbe  hiemit  erneuert,  und  eine  Frist  von  vier  Wochen  zu  Einreichung  der  Bittschriften
  bei  dem  evangelischen  Consistorium  anberaumt.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrzi  Sontheim,  Dekanats
Münsingen,  welche  467  Pfarrgenossen  zählt,  und  deren  Diensteinkommen  auf  619  fl.
in  Sportelpreisen  berechnet  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen
  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  das  durch  den  Tod  des  Oberförsters  Bührlen  in  Erledigung
  gekommene  Forstamt  Kapfenburg,  mit  welchem  die  Besoldung  zweiter  Elasse
verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Jartkreises
  vorschriftmäßig  zu  melden.