1805
Okt. 30
482 Urkunde No. 879.
berg gebürtig sind, bestimmt. Das Jahr der Stiftung dieser Fundation ist
nicht bekannt. Das Vermögen besteht
a. in einem Hause nebst Garten,
b. in Zinsen und Renten von Kapitalien, die jährlich 74 Rthlr. 20 Ggr.
betragen,
c. in der Einnahme von dem Vermiethen der Leichentücher und der
Kollekte, welche auf Barbarä-Tag auf dem Moritzberg bisher eingesammlet
worden, und
d. in dem Antritis-Gelde, welches jede Neuantretende mit 5 Rthlr.
bezalen muss.
In dem Institut erhalten die Hospitalinnen freye, warme und erleuchtete
Wohnung, welche aus den Einkünften bestritten, der Rest der Zinsen aber
unter sie vertheilt wird. Zu den Pflichten derselben gehört: dass sie de:
Morgens, Mittags und Abends gemeinschaftlich für die Wohlthäter beten,
monatlich zum heiligen Abendmahl gehen and den Anniversarien, bey welchen
ihnen ein Allmosen vermacht worden, beywohnen müssen. Die Aufsicht
über dieses Institut hat dem Stifte zugestanden, welche dasselbe durch
den jedesmaligen Senior, der Provisor gewesen, führen lassen. Zweckmässig
ist es aber, dass auch dieses Institut der Aufsicht des allgemeinen Armen-Administrations-Collegii
tibergeben werde, wohin mein ... Antrag gerichtet
wird.
Die dritte Fundation, die Mädchenschule, ist am 2. Januar 1692 von
dem ehemaligen Hildesheimschen Dom-Kapitularen Nicolaus Eberhard von
Schnetlage fundirt und im Jahr 1733 hat diese Fundation dadurch einen
Zuwachs erhalten, dass die Wittwe Anna Maria Schmedding derselben ihr
Haus und Garten tiberlassen hat. Die Aufsicht über dieses Institut führt
der zeitige Dechant des Moritz-Stifts und der Rendant ist der zeitige
Pfarrer auf dem Moritzberge, welcher dem erstern Rechnung ablegen mus.
Es werden in diesem Institut 7 bis 8 arme Kinder in dem Christenthum,
Lesen und Stricken unterrichtet und wird für jedes Kind wöchentlich
1 Mgr. Schulgeld, für diejenigen aber, welche zugleich das Nähen erlernen,
1/, Jahr wöchentlich 1 Ggr. Schulgeld bezalt und ausserdem ist der Lehrerin
verstattet, auch Kinder gegen Geld anzunehmen, insofern der Unterricht
der übrigen Kinder nicht leidet. Es scheint angemessen zu seyn,
dieses Institut provisorisch in seiner bisherigen Verfassung zu lassen, bis
überhaupt wegen des Schul-Unterrichts in der Stadt Hildesheim ein definitives
Arrangement getroffen werden kann, wozu- die Plane nur dann erst
mit Grunde angelegt werden können, wenn ein neuer Bischof bestellt worden.
Mit der Rechnung von dem Vermögen der vierten Fundation der Pfarr-Kirche
$t. Margarethae auf dem Moritz-Berge hat das Stift nichts zu thun.
Der Patron von dieser Kirche ist bisher der Archidiaconus, Kapitular von
Büren gewesen, welcher den Pfarrer, den Ktister und die Altaristen ernannt
bat. Die Rechnung selbst ist von 2 Altaristen aus der Gemeinde geführt