132 X. Die Gegenwart.
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ihm sind fachmännische Beiraͤte zugesellt. Die Schulen eines Kreises
werden von den Kreisschulinspektoren beaufsichtigt. Die Lehrer werden
von der Kreisregierung angestellt. Die Verordnungen der Regierung
werden im Kreisamtsblatte verofsenklicht. so daß jedermann sie lesen kann.
2. Die Vertretung einer Kreisgemeinde ist der Landrat. Derselbe
versammelt sich alljährlich einmal am Sitze der Regierung und pflegt
Beratungen über die Angelegenheiten und Ausgaben des Kreises;
hierher gehören die Sorge für Schulen, Irrenhäuser, Armeupflege,
Krankenhäuser, Straßen u. a. Zur Bestreitung dieser Ausgaben wird
eine Steuer, die Kreisumlage, erhoben. Alle Beschlüsse des Landrats
bedürfen der Genehmigung des Königs. Der Landrat setzt sich zu-
sammen aus den Vertretern der Distrikte, der unmittelbaren Städte,
der Großgrundbesitzer, der selbständigen katholischen und protestantischen
Geistlichen und aus einem Vertreter der im Kreise befindlichen Universität.
ded Kandratsmitglied erhält für die Zeit der Versammlung täglich
5 Mark.
3. In Bayern wird die katholische Kirche von zwei Erzbischöfen
und sechs Bischöfen verwaltet. Ein Bistum fällt so ziemlich mit dem
Kreise zusammen. Jedes Bistum ist in Dekanate eingeteilt. Der
Dechant hat besonders den Religionsunterricht zu beaufsichtigen. Der
Bischof ernennt die Hilfsgeistlichen und für bischöfliche Pfarreien die
Pfarrer, während für königliche Pfarreien die Regierung den Pfarrer
bestellt. — Für die protestantische Kirche bestehen drei Konftstorien
und ein Oberkonsistorium. Die protestantischen Geistlichen werden von
der Regierung ernannt. Eine Anzahl protestantischer Pfarreien bilden
ein Dekanat, dessen Vorstand Dekan heißt.
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132. Ausere Gebühren und Steuern.
1. Schule und Kirche, Landstraßen und Etsenbahnen, Posten
und Telegraphen, das Heer und die Marine, die Beamten, die
Verwaltung und Rechtspflege kosten Geld, viel Geld. So weit es
möglich ist, muß jeder, der eine öffentliche Einrichtung benutzt, sei es
Post, Eisenbahn, Telegraph, Gericht oder sonst etwas, die Benutzung
sogleich in irgend einer Form bezahlen. So entstehen die Gebühren,
wie Fahrgeld für Post und Eisenbahn, die Gerichtskosten u. s. w. Es
ist aber nicht immer möglich, den Wert einer solchen Benutzung im
einzelyen zu bestimmen. Wir besuchen Schule und Kirche, benutzen
Straßen, Brücken und Chausseen, genießen den Schutz der Obrigkeit
und die Vorteile einer geordneten Verwaltung, ohne jedesmal besonders
dafür zu bezahlen. In solchen Fällen treten die Gemeinden ein, in-
dem sie durch Steuern und Abgaben die erforderliche Summe auf-
bringen. Nach der Art der Erhebung gibt es direkte und indirekte
Steuern. Außer den Gebühren und Steuern hat der Staat noch Ein-
nahmen aus Höfen, Wäldern, Bergwerken und Salinen, die ihm be-
sonders gehören, und die der Landesherr verwalten läßt.