Full text: Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

28 III. Die Zeit der Lehensherrschaft. 
  
hörten nicht dem Grundeigentümer, sondern nach dem Volksglauben den 
Erdgeistern, denen sie mit Gewalt oder List abgenommen werden mußten. 
Der König hatte das Recht, diese Erdschötze mit dem Banne zu be- 
legen; ihre Gewinnung und Ausbeutung wirde als Königsrecht 
betrachtet. Alle Bergwerke und Salzquellen gehörten darum dem 
Könige. 
–. 
27. Das TLehensheer. 
1. Erließ der Kaiser jetzt ein Aufgebot, so erging dieses nur an 
die Fürsten, reichsunmittelbaren Grundherren und Reichsstädte. Der 
Fürst bot seinen Lehensträger auf, und diese ihre Hintersassen. Am 
bestimmten Orte sammelte der Fürst die Reiterscharen seiner Lehens- 
träger und führte sie unter seinem eigenen Banner dem Herzoge oder 
Kaiser zu. Der Kaiser ordnete das Heer nach Stämmen. Jedem 
Stamme vorau ritt der Herzog oder Fürst auf schnanbendem Rosse; 
er war gepanzert und mit einem wallenden Helmbusche versehen; ihm 
folgten gleichfalls hoch zu Roß, mit Lanze, Schild und Schwert be- 
waffnet, seine Mannen. Ein ungeheurer Troß begleitete das Heer, 
um den Mundvorrat, mit dem sich jeder für die ersten Wochen zu 
versehen hatte, sowie das Kriegsgerät zur Belagerung und zum Auf- 
schlagen des Lagers mitzuführen. Wasser, Gras, Heu, Holz und 
andere Naturalien mußten die Landesbewohner den durchziehenden 
Truppen unentgeltlich liefern. 
2. Anders war auch der Kampf geworden. Nach Willkür ftog 
der Ritter durch die Reihen der Kämpfenden und suchte sich einen 
Gegner zum Zweikampfe; seine Knappen folgten ihm, der Ritter gebot 
unumschränkt über seine Knappen und Knechte; die Stärke, Kühnheit 
und Tapferkeit des Einzelnen bestimmten den Ausgang. Zwischeu- 
durch sah man auch einige Haufen zu Fuß mit Spieß und Schwert, 
Pfeil und Armbrust kämpfen; aber sie hatten unter dem unzureichen- 
den Schutze ihrer halbgeschlossenen Sturmhauben und mit ihrem 
kurzen Schwerte dem Ritter gegenüber einen schweren Stand; denn 
mit Pfeil und Armbrust war gegen dessen Eisenpanzer nichts mehr 
auszurichten. 
—— 
28. Wie das alte deutsche Reich entstand. 
843. 
1. Nur mit Gewalt hatten die Frankenkönige die verschiedenen 
Völkerstämme und Völkerschaften ihres Reichs unter einer Herrschaft 
vereinigt, und nur Gewalt konnte sie zusammenhalten. Franken und 
Burgunden, Thüringer und Alemannen, Sachsen und Bayern, ja die 
Völker Italiens und Nordspaniens, die Bewohner des heutigen Frank- 
reichs und die Helvetier in den Alpen, sie alle gehorchten dem Macht- 
spruche Karls des Großen. So lange er lebte und für Recht und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.