28 III. Die Zeit der Lehensherrschaft.
hörten nicht dem Grundeigentümer, sondern nach dem Volksglauben den
Erdgeistern, denen sie mit Gewalt oder List abgenommen werden mußten.
Der König hatte das Recht, diese Erdschötze mit dem Banne zu be-
legen; ihre Gewinnung und Ausbeutung wirde als Königsrecht
betrachtet. Alle Bergwerke und Salzquellen gehörten darum dem
Könige.
–.
27. Das TLehensheer.
1. Erließ der Kaiser jetzt ein Aufgebot, so erging dieses nur an
die Fürsten, reichsunmittelbaren Grundherren und Reichsstädte. Der
Fürst bot seinen Lehensträger auf, und diese ihre Hintersassen. Am
bestimmten Orte sammelte der Fürst die Reiterscharen seiner Lehens-
träger und führte sie unter seinem eigenen Banner dem Herzoge oder
Kaiser zu. Der Kaiser ordnete das Heer nach Stämmen. Jedem
Stamme vorau ritt der Herzog oder Fürst auf schnanbendem Rosse;
er war gepanzert und mit einem wallenden Helmbusche versehen; ihm
folgten gleichfalls hoch zu Roß, mit Lanze, Schild und Schwert be-
waffnet, seine Mannen. Ein ungeheurer Troß begleitete das Heer,
um den Mundvorrat, mit dem sich jeder für die ersten Wochen zu
versehen hatte, sowie das Kriegsgerät zur Belagerung und zum Auf-
schlagen des Lagers mitzuführen. Wasser, Gras, Heu, Holz und
andere Naturalien mußten die Landesbewohner den durchziehenden
Truppen unentgeltlich liefern.
2. Anders war auch der Kampf geworden. Nach Willkür ftog
der Ritter durch die Reihen der Kämpfenden und suchte sich einen
Gegner zum Zweikampfe; seine Knappen folgten ihm, der Ritter gebot
unumschränkt über seine Knappen und Knechte; die Stärke, Kühnheit
und Tapferkeit des Einzelnen bestimmten den Ausgang. Zwischeu-
durch sah man auch einige Haufen zu Fuß mit Spieß und Schwert,
Pfeil und Armbrust kämpfen; aber sie hatten unter dem unzureichen-
den Schutze ihrer halbgeschlossenen Sturmhauben und mit ihrem
kurzen Schwerte dem Ritter gegenüber einen schweren Stand; denn
mit Pfeil und Armbrust war gegen dessen Eisenpanzer nichts mehr
auszurichten.
——
28. Wie das alte deutsche Reich entstand.
843.
1. Nur mit Gewalt hatten die Frankenkönige die verschiedenen
Völkerstämme und Völkerschaften ihres Reichs unter einer Herrschaft
vereinigt, und nur Gewalt konnte sie zusammenhalten. Franken und
Burgunden, Thüringer und Alemannen, Sachsen und Bayern, ja die
Völker Italiens und Nordspaniens, die Bewohner des heutigen Frank-
reichs und die Helvetier in den Alpen, sie alle gehorchten dem Macht-
spruche Karls des Großen. So lange er lebte und für Recht und