V. Die Zeit der Reformation. 57
Hamburg und Bremen mit den fremdländischen Erzeugif en. Amerika
bot aber auch Erzengnisse, die sein eigener Boden längst vor der
Entdeckung getragen hatte. Die Seeleute fahen, wie die Ein-
geborenen Amerikas den Tabak verwandten, und gar bald gab es auch
in den enropäischen Häfen rauchende und Tabak kauende Matrosen.
Obwohl das Rauchen anfangs als Unsitte verboten wurde, verbreitete
es sich doch immer mehr. Der Tabak wurde auch in unserm Vater-
lande angebant und ist seitdem für manche Gegenden eine wichtige
Pflanze geworden. Auch die Kartoffel haben wir aus Amerika er-
halten. Es vergingen allerdings viele Jahre, ehe diese Pflanze nach
Europa und Deutschland kam, und es hat viel Mühe gekostet, ehe
sich der Bauer dazu verstand, sie, die jetzt ein so wichtiges Nahrungs-
mittel ist., auf seinem Acker anzubauen. Endlich ist von Amerika
das Gold in reichem Maße nach Europa gekommen und hat die An-
wendung des Goldgeldes gefördert.
2. Die Entdeckung Amerikas und die bequeme Zufuhr ausländischer
Waren haben mancherlei Veränderungen in unsere Heimat gebracht.
Fremde Gewürze, Reis, Thee und Kaffee waren bis dahin dem deutschen
Volke fremd, wenn sie auch in der Stadt von den Reichen gebraucht
wurden. Nach und nach hat auch auf dem Dorfe der Kaffee die
Morgensuppe verdrängt, und die Baumwolle Amerikas ist vielfach an
die Stelle des deutschen Flachses getreten. Viele Deutsche ließen sich
auch von der Menge Gold und Silber locken, die der fremde Erdteil
bot, verließen Haus und Heimat und versuchten ihr Glück in der neuen
Welt. Es gibt jetzt wenig Leute in deutschen Landen, die nicht
Verwandte und Bekaunte in Amerika haben und Briefe von dort
bekommen und dahin schreiben.
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57. Der ewige Landfriede und das
Reichskammergericht.
1195.
1.. Um das Fehdewesen im ganzen Reiche zu beseitigen, stellte
Kaiser Marximilian I. auf dem Reichstage zu Worms eine ehrbare
Ordnung, Recht und Friede berührend, auf. Diese kaiserliche Ver-
ordnung hieß der ewige Landfriede, weil durch ihn das Fehderecht für
alle Zeiten aufgehoben wurde. Jede Selbsthilfe war bei Strafe der
Reichsacht verboten. Der Kaiser errichtete zu Frankfurt am Main
ein Gericht, vor welches alle Streitigkeiten der Großen des Reichs,
sowie die unentschiedenen Fälle der niedern Gerichte gebracht werden
mußten. Dieses Gericht erhielt den Namen Reichskammergericht und
galt als das höchste Gericht des Reichs; jeder mußte sich seinem Urteils-
spruche fügen.
2. Seit der Einsetzung des Reichskammergerichts änderte sich
manches in der Rechtspflege. Der Kaiser verordnete, daß die eine